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16.12.1977

Bekannt gemacht am 23. Februar 2023
Schuldner:
Kapellas
Vorname:
Georgios
Arbeiter
Anzengruberstraße 3
4320 Perg
Gebdat: 16.12.1977
Masseverwalter:
MEUSBURGER-STREICHER Eva-Katrin Dr.
Landstraße 115/3
4020 Linz
Tel.: 0732/77 66 04, Fax: 0732/77 66 04-20
E-Mail: kanzlei@m-law.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 24.02.2023
Anmeldungsfrist: 24.04.2023
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 15.05.2023
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 36, Obergeschoß
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Monatlich EUR 682,69 über einen Zeitraum von 2 Monaten, monatlich EUR 609,82 1 Jahr 14 mal jährlich und 12 Monate (26 Raten) und monatlich EUR 563,40 14x jährlich über einen Zeitraum von 1 Jahre abzüglich offener Verfahrenkosten
Bei Bestehen eines Absonderungsrechts gemäß § 12a Abs 1 IO verkürzt sich die Laufzeit des angebotenen Zahlungsplans um die Laufzeit des Absonderungsrechts.
Die Konkretisierung der Quote bzw. Festlegung des Auszahlungsmodus erfolgt in der Tagsatzung.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 23. Februar 2023

Bekannt gemacht am 11. April 2023
Verlegung:
Die für den 15.05.2023 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 08.05.2023
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 36, Obergeschoß

Beschluss vom 11. April 2023

Bekannt gemacht am 11. Mai 2023
Text:
Der Antrag des Schuldners auf Erhöhung des unpfändbaren Freibetrags nach § 292a Z2 EO um monatlich EUR 148,42 wird abgewiesen.
Beschluss vom 11. Mai 2023

Bekannt gemacht am 26. Februar 2024
Tagsatzung:
Datum: 18.03.2024
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 36, OG
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
monatlich EUR 682,69 über einen Zeitraum von 2 Monaten, monatlich EUR 609,82 14 x jährlich für ein Jahr und EUR 563,40 14 x jährlich über ein Jahr, abzüglich offener Verfahrenskosten,
Bei Bestehen eines Absonderungsrechts gemäß § 12a Abs 1 IO verkürzt sich die Laufzeit des angebotenen Zahlungsplans um die Laufzeit des Absonderungsrechts.
Die Konkretisierung der Quote bzw. Festlegung des Auszahlungsmodus erfolgt in der Tagsatzung.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Das Abschöpfungsverfahren wurde als Tilgungsplan, in eventu als Abschöpfungsplan beantragt.
Beschluss vom 26. Februar 2024

Bekannt gemacht am 14. März 2024
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: Verteilungsquote:
10,52977 % bei Annahme eines Zahlungsplans
13,034384 % bei Einleitung des Abschöpfungsverfahrens

Beschluss vom 14. März 2024

Bekannt gemacht am 18. März 2024
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 40,32 % (Basis für die Quotenberechnung ist die festgestellte Insolvenzforderung ohne Berücksichtigung des Zuweisungsbetrages aus der Verteilung), zahlbar in vier gleichen jährlichen Raten, Fälligkeit: jeweils bis 20. März eines jeden Jahres, beginnend mit 20. März 2025 letzte Rate somit bis 20. März 2028, Nachfrist bei Zahlungsverzug iSd § 156a Abs 2 IO (Nachfrist: 14 Tage).

Bestätigung:
Der am 18.03.2024 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 18. März 2024

Bekannt gemacht am 4. April 2024
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 20.03.2028
Beschluss vom 4. April 2024

Bekannt gemacht am 19. April 2024
Text:
Die Verteilungsquote im Rahmen der Schlussverteilung beträgt laut Bericht des Masseverwalters tatsächlich 10,517303 %.
Beschluss vom 18. April 2024
Ausdruck vom: 04.05.2024 08:50:19 MESZ