HG Wien (007), Aktenzeichen 5 S 129/25t
Konkursverfahren
23.10.1978
		Bekannt gemacht am 8. Juli 2025
- Schuldner:
- Karner
- Vorname:
- David
 Gastgewerbe
 Laimgrubengasse 3/5
 1060 Wien
 Gebdat: 23.10.1978
 WO: Am Kaisermühlendamm 1/2, 1220 Wien
 
- Masseverwalter:
-  KLUS Caroline Mag. 
 Salztorgasse 2/11
 1010 Wien
 Tel.: 235 1000, Fax: 235 1000-60
 E-Mail: kanzlei@salztor.at
 
- Eröffnung:
-  Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 09.07.2025 
 Anmeldungsfrist: 28.08.2025
 
- Eigenverwaltung:
-  Keine Eigenverwaltung des Schuldners. 
 
- Text:
-  "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. 
 Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
 Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
 Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
 
 "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
 
 "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
 
 "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
 Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
 müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
 Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
 Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
 
- Tagsatzung:
-  Datum: 11.09.2025 
 um: 10.15 Uhr
 Ort: Saal 1712, 17. Stock
 1. Gläubigerversammlung
 Prüfungstagsatzung
 Berichtstagsatzung
 
- Zustellung:
-  Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. 
 
- Hauptverfahren:
-  Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. 
 
Beschluss vom 8. Juli 2025
Bekannt gemacht am 11. September 2025
- Unternehmen:
-  Das Unternehmen wird fortgeführt. 
 
Beschluss vom 11. September 2025
Bekannt gemacht am 30. September 2025
- Unternehmen:
-  Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. 
 
Beschluss vom 30. September 2025
Bekannt gemacht am 9. Oktober 2025
- Insolvenzmasse:
-  Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). 
 
Beschluss vom 9. Oktober 2025
Bekannt gemacht am 15. Oktober 2025
- Tagsatzung:
-  Datum: 25.11.2025 
 um: 10.45 Uhr
 Ort: Zi. 1703, 17. Stock
 Nachträgliche Prüfungstagsatzung
 
Beschluss vom 15. Oktober 2025
		Ausdruck vom: 30.10.2025 08:34:17 MEZ
	