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108912s

Bekannt gemacht am 15. April 2024
Firmenbuchnummer:
FN 108912s
Schuldner:
X-Art-Pro-Division Handels GmbH
Mediastraße 8
7423 Pinkafeld
FN 108912s
( vormals P + U
BeteiligungsgesellschaftmbH und X-Art-Studios-Film-
und Schallplattenproduktions Gesellschaft m.b.H.) in
7423 Pinkafeld, Mediastraße 8, ( die
Schuldnerin ist Mehrheitsgesellschafterin der THE
MUSHROOM MUSIC PRODUCTION GmbH in 7423
Pinkafeld, Media-Straße 8, FN 205885y, und der
x.news information technology gmbh in 7423 Pinkafeld,
Mediastraße 8, FN 439867p)
vertreten durch: DAX WUTZLHOFER UND PARTNER RECHTSANWÄLTE
GMBH 7400 Oberwart, Wiener Straße 8a/2
Masseverwalter:
Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH
Hauptstraße 27
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/217 10, Fax: 02682/217 10-715
E-Mail: eisenstadt@kosch-partner.at
Niederlassung Eisenstadt, FN 264670x, bei der Insolvenzverwaltung vertreten durch Mag. Gerwald Holper, RA in 7000 Eisenstadt, Hauptstraße 27
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 16.04.2024
Anmeldungsfrist: 27.05.2024
Tagsatzung:
Datum: 10.06.2024
um: 11.10 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
vE 11:20 Uhr
Tagsatzung:
Datum: 24.06.2024
um: 10.50 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von insgesamt 20 % innerhalb von 2 Jahren, dies in 4 Raten a 5%.
5% der offenen Forderungen werden demnach als Barquote ausgeschüttet, weitere 5% binnen 12 Monaten nach Annahme des Sanierungsplanes, 5% binnen 18 Monaten nach Annahme des Sanierungsplanes und 5% binnen 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplanes.

Rechnungslegungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
besondere Prüfungstagsatzung
vE 11:20
Text:
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text:
In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. In der Anmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteteten Forderung beigebracht werden können. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter justizonline.gv.at oder www.justiz.gv.at mit dem BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muß die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen in doppelter Ausfertigung zu überreichen.Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen.Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar.

Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Die Wirksamkeit der Insolvenzeröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 16.04.2024 ein.
Text:
Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluß auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen ( Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar ( §257 Abs 3 IO)
Beschluss vom 15. April 2024

Bekannt gemacht am 10. Juni 2024
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 10. Juni 2024

Bekannt gemacht am 24. Juni 2024
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text:
Die Insolvenzverwalterin wird zur Treuhänderin sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Österreich bestellt.
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 20%ige Quote, zahlbar wie folgt:
a) 5 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür zugüglich der fälligen Masseforderungen und Kosten, bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans, bis zum 31.07.2024 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch die Masseverwalterin erfolgt.
b) 7,5 % binnen 12 Monate ab Annahme und
c) 7,5 % binnen 24 Monate ab Annahme.

Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgelegt.

Beschluss vom 24. Juni 2024

Bekannt gemacht am 1. August 2024
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Bezeichnungsänderung:
Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Sanierungsplanbestätigung:
Dem am 24.06.2024 angenommenen Sanierungsplan wird die Bestätigung versagt.
Text:
Die Masseverwalterin wurde angewiesen das schuldnerische Vermögen zu verwerten und das Verfahren zum Abschluss zu bringen.
Der Akt ist mit Feber 2025 kalendiert.
Beschluss vom 1. August 2024

Bekannt gemacht am 9. September 2024
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Beschluss vom 9. September 2024

Bekannt gemacht am 12. Mai 2026
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text:
Der Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Österreich bestellt.
Aufhebung:
Der Konkurs wird nach Verteilung an die Massegläubiger aufgehoben.
Text:
Die an die Massegläubiger ausgeschüttete Quote beträgt 46,6 %. Eine Ausschüttung an die Insolvenzgläubiger erfolgt nicht.
Beschluss vom 12. Mai 2026

Bekannt gemacht am 29. Mai 2026
Rechtskraft:
Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Text:
Die Aufhebung des Verfahrens erfolgt gem. § 123 a IO (mangels kostendeckenden Vermögens nach Verteilung an die Massegläubiger) mit Beschluss vom 12.05.2026. Die Aufhebung ist seit 27.05.2026 rechtskräftig.
Text:
Die an die Massegläubiger ausgeschüttete Quote beträgt 46,9678%
Beschluss vom 29. Mai 2026
Ausdruck vom: 11.10.2026 22:22:03 MESZ