LGZ Graz (638), Aktenzeichen 25 S 169/23z
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
528000x
Bekannt gemacht am 13. November 2023
- Firmenbuchnummer:
- FN 528000x
- Schuldner:
- Ferdinand Richter GmbH & Co KG
Schärdinger Straße 1
4061 Pasching
FN 528000x
- Text:
- vertreten durch:
Jaufer RAe GmbH
Glacisstraße 35, 8010 Graz
- Masseverwalter:
- LERCHBAUMER Arno Roman Dr.
Radetzkystraße 31
8010 Graz
Tel.: 0316/82 22 44-0, Fax: 0316/82 22 44-22
E-Mail: office@lerchbaumer.co.at
- Masseverwalterstellvertreter:
- SCHLAGER Harald Johannes Mag.
Radetzkystraße 31
8010 Graz
Tel.: 0316/82 22 44, Fax: 0316/82 22 44-22
E-Mail: office@lerchbaumer.co.at
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.11.2023
Anmeldungsfrist: 28.12.2023
"Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb der Anmeldungsfrist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldungsfrist geltend zu machen."
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
- Beiordnung:
- Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.) Alpenländischer Kreditorenverband,
Pestalozzistraße 1, 8011 Graz
2.) Kreditschutzverband von 1870,
Wielandgasse 14 - 16, 8010 Graz
3.) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen
Hans-Resel-Gasse 8 - 14, 8020 Graz
4.) ÖVC Österreichischer Verband Creditreform
1190 Wien , Muthgasse 36-40 , Bauteil 4
- Tagsatzung:
- Datum: 11.01.2024
um: 12.20 Uhr
Ort: Zimmer 227, 2. Stock
Berichts- und Prüfungstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 01.02.2024
um: 10.15 Uhr
Ort: Zimmer 227, 2. Stock
Besondere Prüfungs- Schlussrechnungs- und Sanierungsplantagsatzung
- Text:
- Der Sanierungsplanvorschlag lautet wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar binnen 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans.
Beschluss vom 13. November 2023
Bekannt gemacht am 11. Jänner 2024
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beschluss vom 11. Jänner 2024
Bekannt gemacht am 22. Jänner 2024
- Text:
- Der Sanierungsplan wird wie folgt konkretisiert:
"Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 %ige Quote, davon 5 % in bar, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens, und die verbleibenden 15% in drei Raten, wovon 5 % bis längstens 30.11.2024, weitere 5 % bis längstens 31.05.2025 und die restlichen 5 % bis längstens 30.11.2025 ausbezahlt werden."
Beschluss vom 22. Jänner 2024
Bekannt gemacht am 1. Februar 2024
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: "Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 %ige Quote, davon 5 % in bar, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens, und die verbleibenden 15% in drei Raten, wovon 5 % bis längstens 30.11.2024, weitere 5 % bis längstens 31.05.2025 und die restlichen 5 % bis längstens 30.11.2025 ausbezahlt werden."
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 01.02.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
"Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 %ige Quote, davon 5 % in bar, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens, und die verbleibenden 15% in drei Raten, wovon 5 % bis längstens 30.11.2024, weitere 5 % bis längstens 31.05.2025 und die restlichen 5 % bis längstens 30.11.2025 ausbezahlt werden."
Beschluss vom 1. Februar 2024
Bekannt gemacht am 19. Februar 2024
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 30.11.2025
Beschluss vom 19. Februar 2024
Ausdruck vom: 14.10.2026 10:04:53 MESZ
