HG Wien (007), Aktenzeichen 6 S 87/21t
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
461974z
Bekannt gemacht am 15. September 2021
- Firmenbuchnummer:
- FN 461974z
- Schuldner:
- Prime-Mobility GmbH
Pfarrgasse 52, 2. Stock
1230 Wien
FN 461974z
- Masseverwalter:
- PODOSCHEK Christian Mag.
Universitätsring 12
1010 Wien
Tel.: 533 16 95, Fax: 535 56 86
E-Mail: podoschek@preslmayr.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 16.09.2021
Anmeldungsfrist: 02.11.2021
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
- Tagsatzung:
- Datum: 05.10.2021
um: 13.40 Uhr
Ort: Zi. 1701/17. Stock
1. Gläubigerversammlung
Erste Gläubigerversammlung vom 05.10.2021 werden aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz "ZOOM" abgehalten.
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("ZOOM") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail bis eine Woche vor den Tagsatzungen zur Übermittlung des "Zoom"-Einladungslinks eine E-Mail-Adresse bekanntzugeben.
- Tagsatzung:
- Datum: 16.11.2021
um: 13.30 Uhr
Ort: Zi. 1701/17. Stock
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung und Allgemeine Prüfungstagsatzung vom 16.11.2021 werden aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz "ZOOM" abgehalten.
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("ZOOM") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail bis eine Woche vor den Tagsatzungen zur Übermittlung des "Zoom"-Einladungslinks eine E-Mail-Adresse bekanntzugeben.
- Tagsatzung:
- Datum: 30.11.2021
um: 12.30 Uhr
Ort: Zi. 1701/17. Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 20% binnen 2 Jahren
Schlussrechnungstagsatzung
Die Schlussrechnungs- und Sanierungsplantagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten.
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse eine Woche vor der Tagsatzung bekanntzugeben.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 15. September 2021
Bekannt gemacht am 5. Oktober 2021
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 5. Oktober 2021
Bekannt gemacht am 16. November 2021
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 16. November 2021
Bekannt gemacht am 1. Dezember 2021
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 22% Quote, zahlbar wie folgt:
8% Barquote binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere Quoten zu 4% binnen 12 Monaten, weitere Quoten zu je 5% binnen 24 und 36 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans.
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 30.11.2021 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 30. November 2021
Bekannt gemacht am 20. Dezember 2021
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 29.11.2024
Beschluss vom 20. Dezember 2021
Ausdruck vom: 30.05.2023 16:31:50 MESZ