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487314p

Bekannt gemacht am 25. Juni 2021
Firmenbuchnummer:
FN 487314p
Schuldner:
Fine building Baugesellschaft mbH
Brucknerstraße 10/I
8101 Gratkorn
FN 487314p
vertreten durch den Geschäftsführer:
Aleksandar Lazic, geb. 20.03.1982, Hausbergweg 1/2, 8101 Gratkorn
Text:
dieser vertreten durch:
Kohlfürst Rechtsanwalts GmbH, St. Veiter Straße 99, 8046 Graz
Masseverwalter:
Rechtsanwalt Mag. Hans Georg POPP
Bahnhofstraße 9
8112 Gratwein
Tel.: +433124/55 0 77, Fax: +433124/55 0 77-4
E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-popp.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 26.06.2021
Anmeldungsfrist: 16.08.2021
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb der Anmeldefrist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeisverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen.
Tagsatzung:
Datum: 30.08.2021
um: 10.40 Uhr
Ort: Saal H, Zimmer 44, HP
Berichts- und Prüfungstagsatzung
Landesgericht für ZRS Graz, Marburger Kai 49, 8010 Graz
Beschluss vom 25. Juni 2021

Bekannt gemacht am 30. Juni 2021
Text:
Die Schuldneradresse wird berichtigt wie folgt:
Bruckerstraße 10/1, 8101 Gratkorn
Beschluss vom 30. Juni 2021

Bekannt gemacht am 20. August 2021
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Buchhaltung/Sekretariat
Beschluss vom 20. August 2021

Bekannt gemacht am 31. August 2021
Unternehmen:
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beschluss vom 31. August 2021

Bekannt gemacht am 22. November 2021
Tagsatzung:
Datum: 20.12.2021
um: 10.30 Uhr
Ort: Saal H, Zi 44/HP
Sanierungsplan-, besondere Prüfungs- und Schlussrechnungstagsatzung
Landesgericht für ZRS Graz, Marburger Kai 49, 8010 Graz
Text:
Der Sanierungsplanvorschlag lautet wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 20 %, zahlbar in 2 Raten zu je 10 %, die ersten 10 % binnen einem Jahr ab Annahme des Sanierungsplans, die zweiten 10 % binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans.
Text:
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zwei Metern einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten:
Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine FFP2 Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die/der Richter/in oder die/der Rechtspfleger/in, die/der Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.
Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten.
Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 19. November 2021

Bekannt gemacht am 21. Dezember 2021
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 20 %, zahlbar in 2 Raten zu je 10 %, die ersten 10 % binnen einem Jahr ab Annahme des Sanierungsplans, die zweiten 10 % binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 20.12.2021 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 20. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 5. Jänner 2022
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 20.12.2023
Beschluss vom 5. Jänner 2022
Ausdruck vom: 26.04.2024 22:59:43 MESZ