zur Navigation
07.11.1975

Bekannt gemacht am 22. April 2021
Schuldner:
Mitrovic
Vorname:
Stoja
Europastraße 51/3
8750 Judenburg
Gebdat: 07.11.1975
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: DW 620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 23.04.2021
Anmeldungsfrist: 17.06.2021
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 01.07.2021
um: 09.30 Uhr
Ort: Erdgeschoss, Verhandlungssaal IV
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 2,87 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
2,87 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,287 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 1 4-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank der Schuldnerin:
Die Schuldnerin ist berechtigt, über ihr Konto bei der bank99 AG, Rochusplatz 1, 1030 Wien, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 22. April 2021

Bekannt gemacht am 28. April 2021
Verlegung:
Die für den 01.07.2021 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 26.08.2021
um: 09.00 Uhr
Ort: Erdgeschoss, Verhandlungssaal IV

Beschluss vom 28. April 2021

Bekannt gemacht am 4. August 2021
Text:
Die Schuldnerin beantragt auf Basis des RIRUG die Annahme eines modifizierten Zahlungsplans und in eventu die Durchführung des Abschöpfungsverfahrens mit Tilgungsplan.

Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplans:
Die Insolvenzgläubiger:innen erhalten insgesamt 1,57 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
1,57 % innerhalb von 3 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 6 Teilquoten zu je 0,261 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).

Diese Anträge der Schuldnerin sind Gegenstand der für den 26.08.2021 anberaumten Prüfungs- und Abstimmungstagsatzung.
Beschluss vom 4. August 2021

Bekannt gemacht am 26. August 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatungen GmbH

Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 26.08.2021 eingeleitet.
Tilgungsplan:
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Tilgungsplan zugrunde.
Beschluss vom 26. August 2021

Bekannt gemacht am 10. September 2021
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 10. September 2021
Ausdruck vom: 26.04.2024 17:28:01 MESZ