LG Korneuburg (119), Aktenzeichen 36 S 194/24g
Konkursverfahren
340056h
Bekannt gemacht am 4. Dezember 2024
- Firmenbuchnummer:
- FN 340056h
- Schuldner:
- Pejcl Günter, Inh. d. Pejcl Kfz-Landtechnik e.U.
Zwölfquanten 28
2172 Schrattenberg
FN 340056h
Geschäfts- und Wohnanschrift
- Masseverwalter:
- TIEFENBACHER Stefan Mag.
Hauptplatz 34
2100 Korneuburg
Tel.: 02262 / 718 97, Fax: 02262 / 718 97-33
E-Mail: office@anwaltkorneuburg.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.12.2024
Anmeldungsfrist: 12.02.2025
- Tagsatzung:
- Datum: 26.02.2025
um: 08.45 Uhr
Ort: Saal 9
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
- Text:
- E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht.
Nichtbeachtung der Anmeldefrist kann zu Kostenersatzpflicht (EUR 60,-) und/oder Nichtberücksichtigung bei der Verteilung führen.
Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder rechtsanwaltlich oder notariell vertreten lassen.
- Text:
- Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:
Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens sowie Terminanberaumungen und -verlegungen können kostenlos in der Insolvenzdatei, die unter der URL www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 4. Dezember 2024
Bekannt gemacht am 27. Februar 2025
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
- Text:
- Dem Schuldner wird über seinen/ihren Antrag zur Einbringung eines Sanierungsplanantrags eine Frist bis 12.03.2025 eingeräumt und es wird ihm/ihr aufgetragen hiezu ein Vermögensverzeichnis nach § 100a IO vollständig ausgefüllt und unterfertigt vorzulegen.
Beschluss vom 26. Februar 2025
Bekannt gemacht am 15. April 2025
- Tagsatzung:
- Datum: 21.05.2025
um: 14.20 Uhr
Ort: Saal 9
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Der Schuldner bietet seinen Gläubigern eine Quote von 20 % zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes an, wobei Quotenzahlungen von je 5 % binnen 6, 12, 18 und 24 Monaten zur Zahlung fällig sein sollen. Zusammengefasst erachtet der Masseverwalter den angebotenen Sanierungsplan von 20 % für nicht angemessen und nach derzeitiger Einschätzung eine Quote von 25 % - verbessert auch um eine Barquote - für angemessen und auch für erfüllbar, sofern dem Schuldner der Erlag der Barquote gelingt.
Beschluss vom 15. April 2025
Bekannt gemacht am 22. Mai 2025
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 25 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 5 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere jeweils 5 % binnen 6, 12, 18 und 24 Monaten ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung.
Als Bestätigungsvoraussetzung wird der Erlag des Erfordernisses für die Barquote und die Masse- und Verfahrenskosten bis längstens 04.06.2025 beim Insolvenzverwalter festgesetzt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 21. Mai 2025
Bekannt gemacht am 3. Juni 2025
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 21.05.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 3. Juni 2025
Bekannt gemacht am 11. Juli 2025
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 21.05.2027
Beschluss vom 11. Juli 2025
Ausdruck vom: 18.09.2025 02:33:24 MESZ