LG Eisenstadt (309), Aktenzeichen 26 S 63/24b
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
341870a
Bekannt gemacht am 30. April 2024
- Firmenbuchnummer:
- FN 341870a
- Schuldner:
- Svoboda Metalltechnik GmbH
Sebersdorf 314
8272 Sebersdorf
FN 341870a
(vormals Svoboda Zäune-Balkone-Geländer GmbH) in 8272 Sebersdorf 314, mit Betriebsstätte in 7411 Markt Allhau,Wolfauerstraße 99,
vertreten durch: Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH in 2700 Wiener Neustadt, Bahngasse 25
- Sanierungsverwalter:
- ATEUS Rechtsanwälte GmbH
Fabrikstraße 12
7344 Stoob
Tel.: 02612/4346617, Fax: 01533778420
E-Mail: stibi@ateus.at
bei der Insolvenzverwaltung vertreten durch Dr. Dieter Stibi, RA in 7344 Stoob, Fabrikstraße 12
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 01.05.2024
Anmeldungsfrist: 03.06.2024
- Tagsatzung:
- Datum: 13.05.2024
um: 10.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Berichtstagsatzung
voraussichtl. Ende: 10.30 Uhr
- Tagsatzung:
- Datum: 17.06.2024
um: 10.20 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Prüfungstagsatzung
voraussichtl. Ende: 10.30 Uhr
- Tagsatzung:
- Datum: 15.07.2024
um: 10.40 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 30 %, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages.
Rechnungslegungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Nachträgliche besondere Prüfungstagsatzung
voraussichtl. Ende: 11.20 Uhr
- Text:
- Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
- Text:
- In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter justizonline.gv.at oder www.justiz.gv.at mit dem Link BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muß die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen im Original zu überreichen.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen.
Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Text:
- Die Wirksamkeit der Insolvenzeröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 01.05.2024 ein.
- Text:
- Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www. edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 3 IO).
Beschluss vom 30. April 2024
Bekannt gemacht am 13. Mai 2024
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 13. Mai 2024
Bekannt gemacht am 28. Juni 2024
- Text:
- Die Schuldnerin hat die Entziehung der Eigenverwaltung beantragt und unter einem einen neuen Sanierungsplanvorschlag eingebracht. Wesentlicher Inhalt des neuen Sanierungsplanvorschlages: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 20%, zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages. Festgestellt wird, dass es sich nunmehr um ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung handelt. Die für den 15.07.2024 anberaumten Tagsatzungen finden statt.
- Masseverwalter:
- ATEUS Rechtsanwälte GmbH
Fabrikstraße 12
7344 Stoob
Tel.: 02612/4346617, Fax: 01533778420
E-Mail: stibi@ateus.at
FN 446107s, bei der Insolvenzverwaltung vertreten durch Dr. Dieter Stibi, RA in 7344 Stoob, Fabrikstraße 12
- Eigenverwaltung:
- Dem Schuldner wird die Eigenverwaltung entzogen.
Beschluss vom 28. Juni 2024
Bekannt gemacht am 15. Juli 2024
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Text:
- Die Insolvenzverwalterin wird zur Treuhänderin sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Österreich bestellt.
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 20%ige Quote, zahlbar wie folgt:
a) 5 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür zugüglich der fälligen Masseforderungen und Kosten, bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans, bis zum 31.07.2024 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch den Masseverwalter erfolgt.
b) 7,5% binnen 12 Monate ab Annahme und
c) 7,5% binnen 24 Monate ab Annahme.
Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgesetzt.
Beschluss vom 15. Juli 2024
Bekannt gemacht am 13. August 2024
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 15.07.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 13. August 2024
Bekannt gemacht am 28. August 2024
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 14.07.2026
- Text:
- Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 152 b IO (nach Sanierungsplan) mit Beschluss vom 13.08.2024.
Die Aufhebung ist seit 28.08.2024 rechtskräftig.
Beschluss vom 28. August 2024
Ausdruck vom: 11.10.2026 03:47:44 MESZ
