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27.10.1994

Bekannt gemacht am 16. September 2020
Schuldner:
Graf
Vorname:
Ines Isolde
Gemeindebedienstete
Billrothstraße 19/11
8720 Knittelfeld
Gebdat: 27.10.1994
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: 0316372507, Fax: DW 620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.09.2020
Anmeldungsfrist: 19.11.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 03.12.2020
um: 09.15 Uhr
Ort: Verhandlungssaal IV, Ergeschoss
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
25,8 % innerhalb von 60 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 2,58 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab
Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit mindestens 6 Wochen
fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat.
(§ 156a Abs. 2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank der Schuldnerin:
Die Schuldnerin ist berechtigt, über ihr Konto bei der Raiffeisenbank Aichfeld eGen, Kärntnerstraße 2, 8720 Knittelfeld, bis auf
Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 16. September 2020

Bekannt gemacht am 3. Dezember 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 35,00 % ihrer Forderung, in Form von 10 Teilquoten zu je 3,50 %; die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig; die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs 2 IO).

Bestätigung:
Der am 03.12.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 3. Dezember 2020

Bekannt gemacht am 23. Dezember 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 23.12.2025
Beschluss vom 23. Dezember 2020

Bekannt gemacht am 27. Juli 2022
Text:
Das Nachtragsverteilungsverfahren wird für den, von der ERGO Versicherung AG, auf das Massekonto überwiesenen Rückkaufswert der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge in Höhe von EUR 1.133,32 gem. § 138 IO eingeleitet.
Beschluss vom 27. Juli 2022
Ausdruck vom: 26.04.2024 14:07:57 MESZ