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30265h 24.03.1966

Bekannt gemacht am 25. März 2020
Firmenbuchnummer:
FN 30265h
Schuldner:
BUGNITS Thomas, Inhaber des Schloßrestaurant Schallaburg e.U.
Schallaburg
3382 Loosdorf
FN 30265h, Gebdat: 24.03.1966
Masseverwalter:
Rechtsanwalt Dr. Gerhard TAUFNER
Bahnhofplatz 4/DG
3390 Melk
Tel.: 02752/5 24 66, Fax: 02752/5 25 74
E-Mail: rechtsanwalt.taufner@taufner.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 26.03.2020
Anmeldungsfrist: 21.04.2020
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Tagsatzung:
Datum: 05.05.2020
um: 11.30 Uhr
Ort: LG St. Pölten, Saal E 22, Erdgeschoss (Altbau)
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 25. März 2020

Bekannt gemacht am 30. März 2020
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 30. März 2020

Bekannt gemacht am 7. April 2020
Abberaumung:
Die für den 05.05.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Text:
Der Masseverwalter wird aufgefordert, bis 05.05.2020 ein mit dem Schuldner abgestimmtes Anmeldungsverzeichnis schriftlich vorzulegen.
Eine Unterfertigung durch den Schuldner ist nicht erforderlich.
Eine Gläubigerversammlung, Berichts- oder Prüfungstagsatzung findet nicht statt.
Gläubiger können allfälliges, für diese Tagsatzung vorgesehenes Vorbringen schriftlich bis 05.05.2020 bei Gericht einbringen.
Begründung: Auf Grund der Coronakrise ist eine Durchführung der Tagsatzung nicht möglich.
Beschluss vom 7. April 2020

Bekannt gemacht am 8. Mai 2020
Text:
Der Masseverwalter hat ein Anmeldeverzeichnis vorgelegt und die darin enthaltenen mit dem Insolvenzschuldner übereinstimmenden Prüfungserklärungen abgegeben.
Geprüft wurden die Forderungen ON 1 bis ON 7, sämtliche Forderungen wurden anerkannt.
Beschluss vom 7. Mai 2020

Bekannt gemacht am 23. September 2020
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: ca. 8%

Tagsatzung:
Datum: 03.11.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: Videokonferenz
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Konkursgläubiger erhalten 4,50% ihrer Forderungen, zahlbar in 5 gleich hohen Jahresraten zu 0,9%, beginnend 12 Monate ab Annahme.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Text:
Die Tagsatzung in dieser Insolvenzsache wird nicht im Gerichtsgebäude stattfinden, sondern dezentral per verschlüsselter Videokonferenz abgehalten werden. Jeder Verfahrensbeteiligte, der zur Teilnahme an dieser nichtöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist, wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Die Teilnahme ist mit Computer, Tablet oder Smartphone möglich.
Die Gläubiger werden aufgefordert, bei der Forderungsanmeldung eine E-Mailadresse anzugeben. Gläubiger, die dies unterlassen, werden keinen Link für die Teilnahme an der Videokonferenz erhalten und daher an der Tagsatzung nicht teilnehmen können. Es wird im Hinblick auf die derzeitige Sondersituation DRINGEND ampfohlen, dass sich die Gläubiger zur gesicherten Teilnahme an der Tagsatzung von einem Gläubigerschutzverband (KSV, AKV, ÖVC, ISA) oder einem Rechtsanwalt vertreten lassen.
Beschluss vom 23. September 2020

Bekannt gemacht am 3. November 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 4,5%, zahlbar in 5 gleich hohen Jahresraten, beginnend 12 Monate ab Annahme.
Die Nachfrist beträgt 14 Tage.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Bestätigung:
Der am 03.11.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Mit Eintritt der Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans ist der Konkurs aufgehoben (§ 196 Abs. 1 IO).
Beschluss vom 3. November 2020

Bekannt gemacht am 20. November 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 03.11.2025
Beschluss vom 20. November 2020
Ausdruck vom: 26.04.2024 04:27:24 MESZ