LG Eisenstadt (309), Aktenzeichen 26 S 74/18m
Konkursverfahren
119365m
Bekannt gemacht am 30. November 2018
- Firmenbuchnummer:
- FN 119365m
- Schuldner:
- Huber Warenhandel und Transportgesellschaft m.b.H.
Obere Hauptstraße 107
7422 Riedlingsdorf
FN 119365m
mit weiterer Betriebsstätte in 2432 Schwadorf, Parz.Nr.1034/7 und 1034/8, 8130 Laufnitzdorf 200, 2435 Wienerherberg, Parzelle 2647 und Trattnerring 13
vertreten durch: Draskovits Unger Rechtsanwälte GmbH in 1060 Wien, Amerlingstraße 19
- Masseverwalter:
- Dr. Felix STORTECKY Rechtsanwalt
W.A.-Mozartstraße 4
7093 Jois
Tel.: 02160/712 07, Fax: 02160/71207-22
E-Mail: office@stortecky.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 01.12.2018
Anmeldungsfrist: 11.02.2019
- Tagsatzung:
- Datum: 25.02.2019
um: 10.10 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
voraussichtl. Ende: 10.20 Uhr
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
- Text:
- Die Wirksamkeit der Konkurseröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 01.12.2018 ein.
- Text:
- Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
- Text:
- In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozessgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter www.justiz.gv.at mit dem Link BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen in doppelter Ausfertigung zu überreichen.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen.
Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluss binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Text:
- Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www. edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 3 IO).
Beschluss vom 30. November 2018
Bekannt gemacht am 20. Dezember 2018
- Unternehmen:
- Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Güterbeförderung im Straßenverkehr samt Erdbewegungen sowie allgemeiner Verwaltungsbereich
- Text:
- Festgehalten wird, dass der verbleibende Unternehmensbereich Liegenschaftsverwaltung samt Deponiebetrieb (einschließlich des Projektes "The Dunes") von der Schließung NICHT betroffen ist.
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 20. Dezember 2018
Bekannt gemacht am 21. Februar 2019
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Beschluss vom 21. Februar 2019
Bekannt gemacht am 26. Februar 2019
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
- Text:
- Unternehmensteilbereich
Liegenschaftsverwaltung samt Deponiebetrieb (einschließlich des Projektes "The Dunes")
Beschluss vom 25. Februar 2019
Bekannt gemacht am 28. Oktober 2019
- Unternehmen:
- Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Liegenschaftsverwaltung samt Deponiebetrieb einschließlich des Projektes The Dunes.
- Text:
- Schließung gem. § 115 Abs 4 IO.
Beschluss vom 28. Oktober 2019
Bekannt gemacht am 27. Oktober 2021
- Text:
- Gemäß § 119 Abs 5 IO werden nachstehende Vermögenswerte aus der Masse ausgeschieden und der Schuldnerin zur freien Verfügung überlassen, nämlich:
1. sämtliche Forderungen der Schuldnerin gegenüber der Maturus Finance GmbH in 1010 Wien, Zelinkagasse 10, FN 425743 v und
2. das behördlich zur Zahl WST1-K-782/180-2021 anhängige Deponieprojekt samt allen damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Verpflichtungen der Schuldnerin und insbesondere, sohin die auf den Grundstücken 1784/2, 1803, 1804, 1805, 1813, 1815, 1816, 1817/1, 1817/2 und 2193/18 je KG Leobersdorf befindliche Bodenaushub- und Baurestmassendeponie einschließlich aller mit dieser verbundenen Rechte und Pflichten.
- Text:
- Angesichts der derzeitigen Krisensituation und zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen wird die Verteilung des Kaufpreises aus dem freihändigen Verkauf der schuldnerischen Liegenschaft EZ 1031 Grundbuch 05223 Wienerherberg im Betrag von EUR 48.572.-- in Schriftform abgehandelt.
- Text:
- Angesichts der derzeitigen Krisensituation und zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen wird die Verteilung des Kaufpreises aus dem freihändigen Verkauf der schuldnerischen Liegenschaft EZ 610 Grundbuch 05223 Wienerherberg im Betrag von EUR 129.852.-- in Schriftform abgehandelt.
- Text:
- Angesichts der derzeitigen Krisensituation und zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen wird die Verteilung des Kaufpreises aus dem freihändigen Verkauf der schuldnerischen Liegenschaft EZ 499 Grundbuch 04042 Blumau-Neurißhof im Betrag von EUR 161.000.-- in Schriftform abgehandelt.
- Text:
- Angesichts der derzeitigen Krisensituation und zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen wird die Verteilung des Kaufpreises aus dem freihändigen Verkauf der schuldnerischen Liegenschaft EZ 856 Grundbuch 05223 Wienerherberg im Betrag von EUR 161.000.-- in Schriftform abgehandelt.
- Text:
- Angesichts der derzeitigen Krisensituation und zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen wird die Verteilung des Kaufpreises aus dem freihändigen Verkauf der schuldnerischen Liegenschaft EZ 539 Grundbuch 05015 Pischelsdorf im Betrag von EUR 205.000.-- in Schriftform abgehandelt.
- Text:
- Angesichts der derzeitigen Krisensituation und zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen wird die Verteilung des Kaufpreises aus dem freihändigen Verkauf der schuldnerischen Liegenschaft EZ 2638 Grundbuch 32020 Parndorf im Betrag von EUR 120.000.-- in Schriftform abgehandelt.
Beschluss vom 27. Oktober 2021
Bekannt gemacht am 7. Dezember 2022
- Text:
- Gem. § 119 Abs 5 IO werden 1. sämtliche Forderungen der Schuldnerin gegenüber der Strabag AG und deren verbundenen Unternehmen, sowie 2. sämtliche Sachen der Schuldnerin am Standort 2435 Wienerherberg, Trattnerring 13, sohin insbesondere das in der Halle zwischengelagerte Aushubmaterial und jegliche Unterlagen der vomaligen Geschäftstätigkeit, aus dem Verfahren ausgeschieden und der Schuldnerin zur freien Verfügung überlassen. Beschluss vom 09.07.2021.
Gem. § 119 Abs 5 IO werden, a) die auf dem Grundstück Nr. 2667 KG Wienerherberg vorgenommen Anschüttungen in Form eines Dammes mit einer Länge von 385 m und einer Höhe zwischen 3,5 m und 4 m bei einer Sohlbreite von 11 bis 13 m und ca 1 m Kronenbreite mit einer Gesamtkubatur von 10.106 m3, einschließlich der sich aus dem Verfahren LVwG-AV-1310/001-2018 und aller im Zusammenhang mit dem Grundstück Nr. 2667 KG Wienerherberg vorangegangenen behördlichen Verfahren, sich ergebenden Rechten und Verpflichtungen der Schuldnerin, sowie b) die konsenslosen Ablagerungen mit Bodenaushubmaterial über ein Niveau des Übergeländes von ca 55.177 m3 im Abbaufeld "Rauchenwarth I" auf den Grundstücken 867/2 und 868/2 der KG Rauchenwarth einschließlich der sich aus dem Verfahren LVwG-AV-114/001-2019 und aller hinsichtlich des Abbaufeldes "Rauchenwarth I" vorangegangenen behördlichen Verfahren, sich ergebenden Rechten und Verpflichtungen der Schuldnerin, aus der Masse ausgeschieden und der Schuldnerin zur freien Verfügung überlassen. Beschluss vom 07.12.2022.
Beschluss vom 7. Dezember 2022
Bekannt gemacht am 24. Mai 2023
- Text:
- Gemäß § 119 Abs 5 IO werden nachstehende Vermögenswerte aus der Masse ausgeschieden und der Schuldnerin zur freien Verfügung überlassen, nämlich: sämtliche schuldnerischen Deponieprojekte und bergrechtlichen Abbauprojekte, einschließlicher aller mit diesen verbundenen Berechtigungen und Verpflichtungen, auch persönlichen Verpflichtungen und Haftungen der vertretungsgefugten Organe der Schuldnerin, samt damit in Zusammenhang stehenden behördlichen Verfahren und Parteistellungen, sowie allen im Rahmen dieser Deponieprojekte und bergrechtlichen Abbauprojekte vorgenommenen Tätigkeiten wie Schüttungen oder Geländeänderungen.
Massegläubiger werden aufgefordert binnen 14 Tagen ab Einschaltung in der Insolvenzdatei ihre Masseforderungen dem Masseverwalter bekanntzugeben.
Derzeit ist die Überprüfung der angezeigten Masseunzulänglichkeit und die Vorbereitung der Schlußrechnung im Gange.
Der Akt ist kalendiert mit Oktober 2023.
Beschluss vom 24. Mai 2023
Bekannt gemacht am 12. Juni 2023
- Text:
- Der hg Beschluss vom 24.05.2023 ist seit 08.06.2023 rechtskräftig.
Beschluss vom 12. Juni 2023
Bekannt gemacht am 17. Februar 2025
- Text:
- Auf Grundlage des 21. Berichtes des Masseverwalters vom 17.02.2025 liegt nach wie vor Masseunzulänglichkeit vor. Eine abschließende Beurteilung des Vorliegens der Masseunzulänglichkeit wird anläßlich der zeitnah anzuberaumenden Schlußrechnungstagsatzung erfolgen.
Beschluss vom 17. Februar 2025
Bekannt gemacht am 13. Juni 2025
- Text:
- Gemäß § 119 Abs 5 IO werden nachstehende Vermögenswerte aus der Masse ausgeschieden und der Schuldnerin zur freien Verfügung überlassen, nämlich: 2/1535tel-Anteil (BLNr 295) an der EZ 1109 Grundbuch 32020 Parndorf.
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: 2 %
- Tagsatzung:
- Datum: 14.07.2025
um: 10.20 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Verteilungstagsatzung
Rechnungslegungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
vE 10:30 Uhr
- Text:
- Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 11.02.2019 versäumt hat, dem Insolvenzverwalter, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat.
Gemäß § 107 Abs. 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten.
Beschluss vom 13. Juni 2025
Bekannt gemacht am 14. Juli 2025
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Text:
- Der Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Österreich bestellt.
- Schlussverteilung:
- Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
- Text:
- Der geänderte Verteilungsentwurf wird genehmigt.
Beschluss vom 14. Juli 2025
Bekannt gemacht am 1. August 2025
- Text:
- Die Beschlüsse vom 14.07.2025 sind seit 29.07.2025 rechtskräftig.
Beschluss vom 1. August 2025
Bekannt gemacht am 25. März 2026
- Text:
- Die ergänzte Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Beschluss vom 25.03.2026
Beschluss vom 25. März 2026
Bekannt gemacht am 10. April 2026
- Text:
- Der hg Beschluss vom 25.03.2026 ist seit 09.04.2026 rechtskräftig.
- Schlussverteilung:
- Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
- Text:
- Die ausgeschüttete Quote beträgt 3,086087 %.
Beschluss vom 10. April 2026
Ausdruck vom: 14.04.2026 23:19:16 MESZ
