LG Wels (519), Aktenzeichen 20 S 116/25x
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
24.04.1988
Bekannt gemacht am 16. Juli 2025
- Schuldner:
- Simmer
- Vorname:
- Florian
Gastgewerbe
Rettenbach 74
4820 Bad Ischl
Gebdat: 24.04.1988
- Masseverwalter:
- LAMPL Georg Mag.
Schlossplatz 15
4655 Vorchdorf
Tel.: 07614/7575, Fax: 07614/7575-14
E-Mail: rechtsanwalt@kanzlei-vorchdorf.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.07.2025
Anmeldungsfrist: 11.09.2025
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 25.09.2025
um: 13.45 Uhr
Ort: Saal 101
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101
- Tagsatzung:
- Datum: 06.11.2025
um: 11.30 Uhr
Ort: Saal 101
Besondere Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplans:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20-%ige Barquote, zahlbar binnen 14 Tagen ab dem Tag der Annahme des Sanierungsplans nicht jedoch vor rechtskräftiger Bestätigung.
Die Ausschüttung der Quote gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist vier Wochen beträgt.
Zur Rechnungslegungstagsatzung
Die Gläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter 14 Tage vor der
Sanierungsplantagsatzung zu legende Rechnung bei Gericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen.
Beschluss vom 16. Juli 2025
Bekannt gemacht am 10. September 2025
- Text:
- Der zwischen dem Schuldner und der Hannoverschen Lebensversicherung AG abgeschlossene Versicherungsvertrag - Ablebensversicherung Polizze LV 2001 0749 7766 -
wird aus der Insolvenzmasse ausgeschieden und dem Schuldner zur freien Verfügung überlassen.
Beschluss vom 10. September 2025
Ausdruck vom: 18.09.2025 10:52:59 MESZ