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25.10.1971

Bekannt gemacht am 26. Mai 2021
Schuldner:
Rössler
Vorname:
Elisabeth
Judenburgerstraße 21
8753 Fohnsdorf
Gebdat: 25.10.1971
Beteiligter:
HABERSACK Josef Dr.

Roseggerkai 5/III
8010 Graz
Tel.: 0316/81 42 52, Fax: 0316/81 42 52-4
E-Mail: josef.habersack@aon.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 27.05.2021
Anmeldungsfrist: 12.08.2021
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 26.08.2021
um: 08.45 Uhr
Ort: Erdgeschoß, Verhandlungssaal IV
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Die Schuldnerin ist berechtigt, über ihr Konto bei der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG, Sparkassenplatz 4, 8010 Graz bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 26. Mai 2021

Bekannt gemacht am 2. September 2021
Tagsatzung:
Datum: 14.10.2021
um: 08.45 Uhr
Ort: Erdgeschoss, Verhandlungssaal IV
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten 2,63 % ihrer Forderung, in Form von 10 Teilquoten zu je 0,263 %; die 1. Teilquote ist innerhalb von 4 Wochen ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig; die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der/die Schuldner/in eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs 2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Tilgungsplan
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Abschöpfungsplan
Beschluss vom 2. September 2021

Bekannt gemacht am 1. Dezember 2021
Tagsatzung:
Datum: 17.02.2022
um: 09.45 Uhr
Ort: Verhandlungssaal IV, Erdgeschoss
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten 2,89 % ihrer Forderung, in Form von 10 Teilquoten zu je 0,289 %. Die 1. Teilquote ist innerhalb von
4 Wochen ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig; die weiteren 9 Teilquoten sind jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit mindestens
6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht
gezahlt hat. (§ 156 a Abs. 2 IO)
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Tilgungsplan
in eventu Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Abschöpfungsplan
Beschluss vom 1. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 17. Februar 2022
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 5,42 % ihrer Forderung, zahlbar in Form von 10 Teilquoten zu je 0,542 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 4 Wochen ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens sechs Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht bezahlt hat (§ 156a Abs. 2 IO).

Bestätigung:
Der am 17.02.2022 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 17. Februar 2022

Bekannt gemacht am 9. März 2022
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 09.03.2027
Beschluss vom 9. März 2022
Ausdruck vom: 27.04.2024 00:54:30 MESZ