LG Krems an der Donau (129), Aktenzeichen 9 S 9/26k
Konkursverfahren
23.04.1994
Bekannt gemacht am 3. Februar 2026
- Schuldner:
- Brodesser
- Vorname:
- Jennifer
Gastgewerbe
Sportplatzstraße 5
3525 Sallingberg
Gebdat: 23.04.1994
"Woidviertler Teichstüberl im Freizeitzentrum Sallingberg"
- Masseverwalter:
- HAMPEL Georg Mag.
Landstraßer Hauptstraße 1A/Ebene 05
1030 Wien
Tel.: 212 55 00, Fax: 212 55 00 5
E-Mail: office@reisch.law
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.02.2026
Anmeldungsfrist: 01.04.2026
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Tagsatzung:
- Datum: 08.04.2026
um: 10.45 Uhr
Ort: Saal A, 2. Stock
Prüfungstagsatzung
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
- Text:
- Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO).
Beschluss vom 3. Februar 2026
Ausdruck vom: 29.03.2026 11:32:05 MESZ
