BG Sankt Johann im Pongau (551), Aktenzeichen 25 S 5/20x
Schuldenregulierungsverfahren
28.04.1962
Bekannt gemacht am 16. April 2020
- Schuldner:
- Huber
- Vorname:
- Gerold
Gesellschafter
Reinbachweg 1
5600 St. Johann im Pongau
Gebdat: 28.04.1962
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.04.2020
Anmeldungsfrist: 02.06.2020
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Tagsatzung:
- Datum: 23.06.2020
um: 08.30 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 54
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Gläubiger erhalten insgesamt eine Quote in Höhe von 17 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt: Die Quotenzahlung von 12 % erfolgt binnen 2 Wochen nach rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplanes aus dem Sparbuch. Die weiteren Quotenzahlung von 5 % erfolgt in jährlichen Raten zu 1 % beginnend mit einem Jahr ab rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplanes. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist vier Wochen.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Text:
- Weiterer Hinweis:
Die geladenen Personen haben aufgrund der Corona-Virus-Pandemie auf die Einhaltung der allgemeinen Sicherheitsvorschriften zu achten:
Mindesabstand, allf. Verwendung von MNS-Masken (Mund-Nasen-Schutz).
Beschluss vom 16. April 2020
Bekannt gemacht am 12. Juni 2020
- Text:
- Der Zahlungsplan vom 12. 03. 2020 wird modifiziert (verschlechtert).
Der nunmehrige Zahlungsplan vom 10. 06. 2020 lautet:
Die Gläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 11 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt:
Die Quotenzahlung von 9 % erfolgt aus dem Sparbuch binnen 2 Wochen nach rechtskräftige Bestätigung des Zahlungsplanes. Die weitere Quotenzahlung von 2 % erfolgt in jährlichen Raten zu je 0,4 %, beginnend mit einem Jahr ab rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplanes.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 4 Wochen.
Beschluss vom 12. Juni 2020
Bekannt gemacht am 23. Juni 2020
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 13,84 % innerhalb von längstens 5 Jahren ab Annahme des Zahlungsplanes.
Die Quotenzahlung von 9,58 % erfolgt aus dem Sparbuch binnen 2 Wochen ab Annahme des Zahlungsplanes, das ist der 7.7.2020. Die weitere Quotenzahlung von 4,26 % erfolgt in jährlichen Raten zu je 0,85 % beginnend mit einem Jahr ab Annahme des Zahlulngsplanes, das ist der 23.06.2021. Die letzte Rate ist am 23.6.2025 fällig.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist vier Wochen.
- Bestätigung:
- Der am 23.06.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung wird festgestellt.
- Text:
- Mangels Masse unterbleibt ein Verteilungsverfahren
Beschluss vom 23. Juni 2020
Bekannt gemacht am 8. Juli 2020
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 23.06.2025
Beschluss vom 8. Juli 2020
Ausdruck vom: 05.02.2025 11:57:36 MEZ