BG Montafon (901), Aktenzeichen 6 S 4/11a
Schuldenregulierungsverfahren
01.12.1964
Bekannt gemacht am 22. Juli 2011
- Schuldner:
- Kücük
- Vorname:
- Ali
Rätikonweg 3
6781 Bartholomäberg
Gebdat: 01.12.1964
- Text:
- Schuldnervertreter:
IfS Schuldnerberatung GmbH
Ing. Karl-Heinz Bonetti
Mehrerauerstr. 3
6900 Bregenz
Tel.: 05574/46185
Fax: 05574/46185-25
E-Mail: ifs.schuldenberatung@ifs.at
www.ifs.at
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 22.07.2011
Anmeldungsfrist: 03.09.2011
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 14.09.2011
um: 10.30 Uhr
Ort: Bezirksgericht Montafon, Verhandlungssaal, EG
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Der vom Schuldner angebotene Zahlungsplan hat folgenden Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 10,63 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
10,63 % innerhalb von 5 Jahren ab Annahme des Zahlungsplanes in 5 jährlichen Teilquoten zu je 2,13 %; die erste Teilquote ist innerhalb von dreizehn Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 4 jährlichen Teilquoten jeweils ein Jahr später.
Diesem Zahlungsplan liegt ein monatliches Einkommen des Schuldners in Höhe von EUR 1.300,-- exl. Sonderzahlungen und die sich aus dem Vermögensverzeichnis
ergebende Summe der Verbindlichkeiten (ohne Masseforderungen) von derzeit EUR 56.461,97 zugrunde.
Weiters sind 2 Unterhaltspflichten zu berücksichtigen.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 22. Juli 2011
Bekannt gemacht am 20. September 2011
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
- Bestätigung:
- Der am 14.09.2011 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 12,76 % der Gesamtforderungen, zahlbar in 7 jährlichen Raten von je EUR 1.200,--. Die erste Teilquote ist am 15.10.2012 zur Zahlung fällig, die weiteren Raten jeweils ein Jahr später. Die Summe der Forderungen beträgt EUR 66.308,48. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 20. September 2011
Bekannt gemacht am 3. Oktober 2011
- Text:
- Im gegenständlichen Schuldenregulierungsverfahren werden das Protokoll vom 14.9.2011 und der Beschluss über die Bestätigung des Zahlungsplanes vom 20.9.2011 dahingehend berichtigt, dass die Zahlungsplanquote auf 12,67% lautet (Zahlensturz).
Beschluss vom 3. Oktober 2011
Bekannt gemacht am 27. Oktober 2011
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.10.2108
- Text:
- Mit rechtskräfitger Aufhebung endet die Vertretung des IFS
Beschluss vom 27. Oktober 2011
Ausdruck vom: 21.09.2026 18:32:51 MESZ
