LG Salzburg (569), Aktenzeichen 23 S 28/23x
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
302328a
Bekannt gemacht am 5. Oktober 2023
- Firmenbuchnummer:
- FN 302328a
- Schuldner:
- Adelsberger Textilhaus GmbH
Hauptstraße 20
5600 St. Johann im Pongau
FN 302328a
- Masseverwalter:
- LIRK Stefan Dr. LL.M.
Hellbrunnerstraße 9a
5020 Salzburg
Tel.: 0662/82 92 08, Fax: 0662/82 92 08-110
E-Mail: officemanager@lirk-partner.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 06.10.2023
Anmeldungsfrist: 22.11.2023
- Tagsatzung:
- Datum: 06.12.2023
um: 14.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 304, Rudolfsplatz 2,5020 Salzburg
1. Gläubigerversammlung
allgemeine Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 20.12.2023
um: 14.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 304, Rudolfsplatz 2,5020 Salzburg
nachträgliche Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger*innen erhalten eine Quote von 20%, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes.
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 5. Oktober 2023
Bekannt gemacht am 6. Dezember 2023
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 6. Dezember 2023
Bekannt gemacht am 20. Dezember 2023
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger*innen erhalten eine Quote von 20%, zahlbar wie folgt:
5 % innerhalb von 14 Tagen ab Annahme des Sanierungsplanes, jedoch nicht vor Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes.
3,75 % nach 6 Monaten
3,75 % nach 12 Monaten
3,75 % nach 18 Monaten
3,75 % nach 24 Monaten, jeweils nach Annahme des Sanierungsplans.
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 20.12.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 20. Dezember 2023
Bekannt gemacht am 12. Jänner 2024
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 20.12.2025
Beschluss vom 10. Jänner 2024
Ausdruck vom: 15.10.2026 20:06:23 MESZ
