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11.05.1971

Bekannt gemacht am 10. März 2022
Schuldner:
Huber
Vorname:
Peter
Sauergasse 2/9
1140 Wien
Gebdat: 11.05.1971
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.03.2022
Anmeldungsfrist: 29.04.2022
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 13.05.2022
um: 10.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal1, Erdgeschoss, Gebäude A
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 4,60 % ihrer Forderungen, zahlbar monatlich in 36 Teilquoten.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Tilgungsplan
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 10. März 2022

Bekannt gemacht am 10. Mai 2022
Text:
Der Schuldner verschlechtert seinen Zahlungsplan wie folgt: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 2,09 % ihrer Forderungen, zahlbar monatlich in 36 Teilquoten.
Beschluss vom 10. Mai 2022

Bekannt gemacht am 13. Mai 2022
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 13.05.2022 eingeleitet.
Tilgungsplan:
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Tilgungsplan zugrunde.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Beteiligter:
Kreditschutzverband von 1870 PIV Wien

Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Tel.: 050 1870
Beschluss vom 13. Mai 2022

Bekannt gemacht am 16. Mai 2022
Text:
Die Einschaltung in die Ediktsdatei vom 13.5.2022 wird dahingehend berichtigt, dass es anstelle von "Beteiligter: Kreditschutzverband von 1870 PIV Wien, Wagenseilgasse 7, A-1120 Wien", richtig zu lauten hat: "Beteiligter: AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband, Schleifmühlgasse 2, A-1041 Wien".
Beschluss vom 16. Mai 2022

Bekannt gemacht am 14. Juni 2022
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 14. Juni 2022

Bekannt gemacht am 23. April 2024
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird vorzeitig eingestellt.
Beschluss vom 23. April 2024

Bekannt gemacht am 29. Mai 2024
Text:
Die vorzeitige Einstellung des Abschöpfungsverfahrens ist rechtskräftig.
Beschluss vom 29. Mai 2024
Ausdruck vom: 05.02.2025 11:41:44 MEZ