LG Korneuburg (119), Aktenzeichen 36 S 13/25s
Konkursverfahren
266154d
Bekannt gemacht am 17. Jänner 2025
- Firmenbuchnummer:
- FN 266154d
- Schuldner:
- Biritz GmbH vormals: Biritz & Hatzl GmbH
Brünner Straße 241-243, GHI Park W 16
2201 Seyring
FN 266154d
- Masseverwalter:
- TIEFENBACHER Stefan Mag.
Hauptplatz 34
2100 Korneuburg
Tel.: 02262 /718 97, Fax: 02262 /718 97 33
E-Mail: office@anwaltkorneuburg.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 18.01.2025
Anmeldungsfrist: 02.04.2025
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Tagsatzung:
- Datum: 16.04.2025
um: 10.30 Uhr
Ort: Videokonferenz
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
- Text:
- Jede:r Verfahrensbeteiligte:r, der/die zur Teilnahme an dieser nur parteiöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter:in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten.
E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht.
Nichtbeachtung der Anmeldefrist kann zu Kostenersatzpflicht (EUR 60,-) und/oder Nichtberücksichtigung bei der Verteilung führen.
In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter:in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten.
Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder rechtsanwaltlich oder notariell vertreten lassen.
- Text:
- Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:
Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens sowie Terminanberaumungen und -verlegungen können kostenlos in der Insolvenzdatei, die unter der URL www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Rechtsmittelbelehrung
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 17. Jänner 2025
Bekannt gemacht am 11. Februar 2025
- Beiordnung:
- Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7
2. Alpenländische Kreditorenverband, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2
3. Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4
4. Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen NÖ, 3100 St. Pölten, AK-Platz 1
Beschluss vom 11. Februar 2025
Bekannt gemacht am 8. April 2025
- Unternehmen:
- Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 8. April 2025
Bekannt gemacht am 18. Juli 2025
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 18. Juli 2025
Bekannt gemacht am 13. August 2025
- Tagsatzung:
- Datum: 10.09.2025
um: 12.00 Uhr
Ort: Videokonferenz
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Text:
- Der Insolvenzverwalter hat einen Verteilungsentwurf nach § 47 Abs 2 IO vorgelegt. Demnach erhalten nur Massegläubiger nach Maßgabe des § 46 IO Befriedigung.
Beschluss vom 12. August 2025
Bekannt gemacht am 9. September 2025
- Verlegung:
- Die für den 10.09.2025, 12.00 Uhr, Videokonferenz anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 10.09.2025
um: 12.00 Uhr
Ort: Saal 9
Präsenztagsatzung
Beschluss vom 9. September 2025
Bekannt gemacht am 11. September 2025
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Aufhebung:
- Der Konkurs wird mangels Kostendeckung aufgehoben.
Beschluss vom 10. September 2025
Ausdruck vom: 18.09.2025 02:35:15 MESZ