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17.09.1977

Bekannt gemacht am 31. Mai 2021
Schuldner:
Schönegger
Vorname:
Waltraud
Grötsch 13, St. Nikolai i.S.
8504 Preding
Gebdat: 17.09.1977
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 01.06.2021
Anmeldungsfrist: 10.08.2021
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 25.08.2021
um: 08.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal B/Parterre
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 17,6027% ihrer Forderungen zahlbar in 70 Teilquoten zu je 0,2514% und zwar innerhalb von 5 Jahren.
Die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig,
die weiteren 69 Teilquoten jeweils einen Monat danach, jeweils am 20. des Monats, wobei in den Monaten, in denen Sonderzahlungen bezogen werden,
zwei Teilquoten fällig sind.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank:
Die Schuldnerin ist bis auf Widerruf berechtigt, über ihr Gehaltskonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 31. Mai 2021

Bekannt gemacht am 23. August 2021
Text:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 16,6903 % ihrer Forderungen, zahlbar in 70 Teilquoten zu je 0,2384 %, und zwar innerhalb von 5 Jahren. Die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 69 Teilquoten jeweils einen Monat danach, jeweils am 20. des Monats, wobei in den Monaten, in denen Sonderzahlungen bezogen werden, zwei Teilquoten fällig sind. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 23. August 2021

Bekannt gemacht am 8. Oktober 2021
Tagsatzung:
Datum: 24.11.2021
um: 10.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal B/Parterre
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 22,5319 % ihrer Forderungen, zahlbar in 70 Teilquoten zu je 0,3218 %, und zwar innerhalb von 5 Jahren. Die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 69 Teilquoten jeweils einen Monat danach, jeweils am 20. des Monats, wobei in den Monaten, in denen Sonderzahlungen bezogen werden, zwei Teilquoten fällig sind. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsplan:
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Abschöpfungsplan zugrunde.
Beschluss vom 6. Oktober 2021

Bekannt gemacht am 22. November 2021
Verlegung:
Die für den 24.11.2021 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 22.12.2021
um: 09.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal B/Parterre

Grund: Lockdown aufgrund Covid 19
Beschluss vom 22. November 2021

Bekannt gemacht am 20. Jänner 2022
Tagsatzung:
Datum: 23.02.2022
um: 11.45 Uhr
Ort: Verhandlungssaal B/Parterre
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten ingesamt 22,5319 % ihrer Forderungen, zahlbar in 70 Teilquoten zu je 0,3218 %, und zwar innerhalb von 5 Jahren. Die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 69 Teilquoten jeweils einen Monat danach, jeweils am 20.des Monats, wobei in den Monaten, in denen Sonderzahlungen bezogen werden, zwei Teilquoten fällig sind. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Abschöpfungsplan
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 20. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 13. Juni 2022
Tagsatzung:
Datum: 24.08.2022
um: 11.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal B/Parterre
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 13,5191% ihrer Forderungen, zahlbar in 42 Teilquoten zu je 0,3218%, und zwar innerhalb von 3 Jahren ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechtes. Die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechtes fällig, die weiteren 41 Teilquoten jeweils einen Monat danach, jeweils am 5. des Monats, wobei in den Monaten , in denen Sonderzahlungen bezogen werden, zwei Teilquoten fällig sind. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 9. Juni 2022

Bekannt gemacht am 24. August 2022
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten eine Quote von 17,6 %, und zwar in 56 Teilquoten zu je 0,3214 % innerhalb von 4 Jahren. Die erste Teilquote ist mit 5.10.2022 fällig, die weiteren Teilquoten jeweils am 5. der Folgemonate, die doppelte Rate ist im Juli und Dezember fällig.

Bestätigung:
Der am 24.08.2022 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 24. August 2022

Bekannt gemacht am 9. September 2022
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 05.09.2026
Beschluss vom 8. September 2022
Ausdruck vom: 26.04.2024 15:42:39 MESZ