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24.10.1967

Bekannt gemacht am 21. August 2019
Schuldner:
Hopfeld
Vorname:
Walter
Gastgewerbe
Corneliusgasse 5/8
1060 Wien
Gebdat: 24.10.1967
BO: Magdalenenstraße 2, 1060 Wien
Masseverwalter:
Mag. Michael Ludwig LANG Rechtsanwalt
Krugerstraße 13, 1. Stock
1010 Wien
Tel.: 513 44 34, Fax: 513 44 34 44
E-Mail: michael.lang@klh-law.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 22.08.2019
Anmeldungsfrist: 08.10.2019
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 22.10.2019
um: 13.20 Uhr
Ort: Zi.1701/17. Stock
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 21. August 2019

Bekannt gemacht am 22. Oktober 2019
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 22. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 29. Oktober 2019
Tagsatzung:
Datum: 17.12.2019
um: 11.50 Uhr
Ort: Zimmer 1701,17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 28. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 25. November 2019
Tagsatzung:
Datum: 14.01.2020
um: 12.50 Uhr
Ort: Zi.1701/17. Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 20%, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages.
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 25. November 2019

Bekannt gemacht am 14. Jänner 2020
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 30% Quote, zahlbar binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans. Bestätigungsvoraussetzung ist der Erlag der Barquote sowie sämtlicher Masse- und Verfahrenskosten auf dem Anderkonto des Insolvenzverwalters bis zum 20.3.2020.

Beschluss vom 14. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 24. März 2020
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Sanierungsplanbestätigung:
Dem am 14.01.2020 angenommenen Sanierungsplan wird die Bestätigung versagt.
Beschluss vom 24. März 2020

Bekannt gemacht am 8. April 2020
Tagsatzung:
Datum: 16.06.2020
um: 11.40 Uhr
Ort: Zi. 1701, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 8. April 2020

Bekannt gemacht am 27. Mai 2020
Text:
Die Nachträgliche Prüfungstagsatzung vom 16.6.2020 wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom"abgehalten.

Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.

Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis spätestens 10.6.2020 bekanntzugeben.
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 27. Mai 2020

Bekannt gemacht am 29. Juni 2020
Tagsatzung:
Datum: 21.07.2020
um: 12.50 Uhr
Ort: Zi.1701
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Quote von 18% binnen 5 Jahren, Verfahrens- und Massekosten binnen 3 Jahren.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung

Die Tagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten.

Der Schuldner hat persönlich an der Tagsatzung per Videokonferenz teilzunehmen. Seine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nur zulässig, wenn er aus wichtigen Gründen verhindert ist und das Insolvenzgericht sein Ausbleiben für gerechtfertigt erklärt. Andernfalls gilt der Antrag auf Abschluss eines Zahlungsplans als zurückgezogen (§ 145 Abs. 3 IO).

Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") und Abstimmung ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis 17.7.2020. bekanntzugeben.
Beschluss vom 26. Juni 2020

Bekannt gemacht am 21. Juli 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Zahlungsplanquote von 18% Quote, zahlbar in halbjährlichen Raten zu 1,8%, wobei die Zahlungen jeweils am 31.7. sowie 31.12.erfolgen sollen.
Die Massegläubiger werden bis zum 20.7.2023 voll befriedigt.

Bestätigung:
Der am 21.07.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 21. Juli 2020

Bekannt gemacht am 7. August 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 31.07.2025
Beschluss vom 7. August 2020
Ausdruck vom: 08.05.2024 21:27:04 MESZ