LGZ Graz (638), Aktenzeichen 27 S 163/23g
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
239871b
Bekannt gemacht am 14. Dezember 2023
- Firmenbuchnummer:
- FN 239871b
- Schuldner:
- Roadstars GmbH für Verkehr & Mobilität
Radetzkystraße 1
8010 Graz
FN 239871b
vertreten durch deren Geschäftsführer
Mag. Jakob Goldberg, geb. 31.12.1967
Riegelgasse 4/5, 8010 Graz
- Text:
- vertreten durch:
Cuber Rechtsanwälte
Grieskai 46, 8020 Graz
- Masseverwalter:
- WEILEDER Stefan Mag.
Marburger Kai 47
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316/83 37 77-0, Fax: +43 (0)316/83 37 77-33
E-Mail: s.weileder@grafisola.at
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.12.2023
Anmeldungsfrist: 30.01.2024
"Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb der Anmeldungsfrist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldungsfrist geltend zu machen."
- Tagsatzung:
- Datum: 03.01.2024
um: 11.00 Uhr
Ort: Zimmer 227/2. Stock
Gläubigerversammlung
Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, Marburger Kai 49, 8010 Graz
- Tagsatzung:
- Datum: 13.02.2024
um: 10.45 Uhr
Ort: Zimmer 222/2. Stock
Berichts- und Prüfungstagsatzung
Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, Marburger Kai 49, 8010 Graz
- Tagsatzung:
- Datum: 27.02.2024
um: 10.25 Uhr
Ort: Zimmer 222/2. Stock
besondere Prüfungs-, Schlussrechnungs- und Sanierungsplanstagsatzung
Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, Marburger Kai 49, 8010 Graz
- Text:
- Sanierungsplantagsatzung
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 30%ige Quote, dies in Form einer 10%igen Barquote, auszuschütten durch den Sanierungsverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung, weitere 10% binnen einem Jahr ab Annahme des Sanierungsplans, die letzten 10% binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans.
Die Bestätigung ist zu versagen, falls die 10%ige Barquote sowie der Bedarf zur Bereinigung der Masseforderungen nicht binnen 2 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans beim Sanierungsverwalter erlegt oder besichert ist.
Beschluss vom 14. Dezember 2023
Bekannt gemacht am 13. Februar 2024
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beschluss vom 13. Februar 2024
Bekannt gemacht am 15. Februar 2024
- Text:
- 1.) Der Schuldnerin wird die Eigenverwaltung entzogen.
2.) Das bisherige Sanierungsverfahren wird nunmehr als Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung fortgesetzt.
3.) Der bisherige Sanierungsverwalter wird zum Masseverwalter bestellt.
4.) Der Sanierungsplanvorschlag lautet wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20%ige Quote, dies in Form einer 5%igen Barquote auszuschütten durch den Masseverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes weitere 7,5 % binnen einem Jahr ab Annahme des Sanierungsplans, die letzten 7,5 % binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans.
Die Bestätigung ist zu versagen, falls die 5%ige Barquote sowie der Bedarf zur Bereinigung der Masseforderungen nicht binnen 2 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans beim Masseverwalter erlegt oder besichert ist.
- Masseverwalter:
- WEILEDER Stefan Mag.
Marburger Kai 47
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316/83 37 77-0, Fax: +43 (0)316/83 37 77-33
E-Mail: s.weileder@grafisola.at
- Eigenverwaltung:
- Dem Schuldner wird die Eigenverwaltung entzogen.
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Beschluss vom 15. Februar 2024
Bekannt gemacht am 27. Februar 2024
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20%ige Quote, dies in Form einer 5%igen Barquote auszuschütten durch den Masseverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes weitere 7,5 % binnen einem Jahr ab Annahme des Sanierungsplans, die letzten 7,5 % binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 27. Februar 2024
Bekannt gemacht am 19. März 2024
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 27.02.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Sein wesentlicher Inhalt lautet:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 20 %, und zwar ist eine Barquote von 5 % auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans sowie die 7,5 % binnen eines Jahres ab Annahme des Sanierungsplans und weitere 7,5 % binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans zu leisten.
Das Insolvenzverfahren (Konkursverfahren) ist mit dem Eintritt der Rechtskraft dieser Bestätigung aufgehoben.
Beschluss vom 18. März 2024
Bekannt gemacht am 8. April 2024
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 27.02.2026
Beschluss vom 8. April 2024
Bekannt gemacht am 13. Juni 2025
- Text:
- Auflösung der Schuldnervertreterin Cuber Rechtsanwälte
- Text:
- Vollmachtsbekanntgabe/neue Schuldnervertreterin:
Mag. Brunner, Mag. Stummvoll Rechtsanwälte OG, Volksgartenstraße 1, 8020 Graz
Beschluss vom 13. Juni 2025
Ausdruck vom: 25.10.2026 04:00:40 MEZ
