LG Eisenstadt (309), Aktenzeichen 26 S 114/23a
Konkursverfahren
107687p
11.05.1992
Bekannt gemacht am 19. Dezember 2023
- Firmenbuchnummer:
- FN 107687p
- Schuldner:
- LVS Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH
Dr.-Semmelweis-Gasse 1/a-1c
7201 Neudörfl
FN 107687p, Gebdat: 11.05.1992
(vormals Willixhofer Gesellschaft m.b.H.) in 7201 Neudörfl an der Leitha, Dr. Semmelweis-Gasse 1a-1c ( vormals in 7201 Neudörfl an der Leitha, Josef Haydngasse 9/D, und 2351 Wiener Neudorf, Hauptstraße 9), FN 107687p ( die Schuldnerin ist Alleingesellschafterin der B&R Generalunternehmer GmbH in 1010 Wien, Friedrichstraße 7, FN 444309x, B&R Wohn- und Anlagenbau GmbH, in 1010 Wien, Friedrichstraße 7, FN 521843t, und der LVSD Verwertung GmbH in 1010 Wien, Friedrichstraße 7, FN 598853t)
vertreten durch: Mag. Norbert Piech, RA in 1010 Wien, Singerstraße 8/9
- Masseverwalter:
- Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH
Hauptstraße 27
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/21710, Fax: 02682/21710-715
E-Mail: eisenstadt@kosch-partner.at
Niederlassung Eisenstadt, FN 264670x, bei der Insolvenzverwaltung vertreten durch Mag. Gerwald Holper, RA in 7000 Eisenstadt, Hauptstraße 27
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.12.2023
Anmeldungsfrist: 12.02.2024
- Tagsatzung:
- Datum: 26.02.2024
um: 12.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
vE 12:10 Uhr
- Text:
- Die Wirksamkeit der Konkurseröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 20.12.2023 ein.
- Text:
- Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
- Text:
- In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter justizonline.gv.at oder www.justiz.gv.at mit dem Link BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muß die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen im Original zu überreichen.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen.
Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Text:
- Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluß auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen ( Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar ( §257 Abs 3 IO)
Beschluss vom 19. Dezember 2023
Bekannt gemacht am 29. Dezember 2023
- Rekurs:
- Gegen die Konkurseröffnung ist ein Rekurs eingelangt.
Rekurswerber: die Schuldnerin
Beschluss vom 29. Dezember 2023
Bekannt gemacht am 6. Februar 2024
- Text:
- Das Oberlandesgericht Wien hat zu 6 R 7/24d dem Rekurs der Schuldnerin keine Folge gegeben.
Beschluss vom 6. Februar 2024
Bekannt gemacht am 26. Februar 2024
- Unternehmen:
- Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 26. Februar 2024
Bekannt gemacht am 11. März 2024
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Beschluss vom 11. März 2024
Bekannt gemacht am 2. August 2024
- Text:
- Der Schuldnervertreter hat die Vollmacht gelöst und vertritt nicht mehr.
Beschluss vom 2. August 2024
Bekannt gemacht am 15. November 2024
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Beschluss vom 15. November 2024
Ausdruck vom: 14.03.2025 06:19:31 MEZ