LG Eisenstadt (309), Aktenzeichen 26 S 119/24p
Konkursverfahren
29.07.1989
Bekannt gemacht am 6. August 2024
- Schuldner:
- PERIC
- Vorname:
- Sanela
Gustav Degen-Gasse 19 Wohnung
7210 Mattersburg
Gebdat: 29.07.1989
Unternehmerin (vormals Hausbetreuung in 7210 Mattersburg, Gustav Degen- Gasse 19, Handels- und Gastgewerbe in 7210 Mattersburg, Michael Koch-Straße 23a), und wohnhaft in 7210 Mattersburg, Gustav Degen-Gasse 19 Wohnung
- Masseverwalter:
- HAUSMANN Adalbert Mag.
Propstengasse 1/1
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/23 595, Fax: 02682/23 595 50
E-Mail: kanzlei@lacknerhausmann.at
- Masseverwalterstellvertreter:
- LACKNER Wilhelm Mag.
Propstengasse 1/1
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/23 595, Fax: 02682/23 595 50
E-Mail: kanzlei@lacknerhausmann.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 07.08.2024
Anmeldungsfrist: 07.10.2024
- Tagsatzung:
- Datum: 21.10.2024
um: 11.40 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
vE 11:50 Uhr
- Text:
- Die Wirksamkeit der Konkurseröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 07.08.2024 ein.
- Text:
- Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
- Text:
- In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter justizonline.gv.at oder www.justiz.gv.at mit dem Link BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muß die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen im Original zu überreichen.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen.
Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Geringfügig:
- Der Konkurs ist geringfügig.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 6. August 2024
Bekannt gemacht am 14. August 2024
- Unternehmen:
- Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 14. August 2024
Bekannt gemacht am 17. Oktober 2024
- Text:
- Die neue Wohnanschrift der Schuldnerin lautet 7210 Mattersburg, Martinsplatz 5.
Beschluss vom 17. Oktober 2024
Bekannt gemacht am 14. Februar 2025
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Text:
- Der Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Österreich bestellt.
- Text:
- Der Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder aller Gläubiger zur weiteren Betreibung der schuldnerischen Forderung gegen Danijel Peric bestellt.
Mit der Rechtskraft der Aufhebung wird das Nachtragsverteilungsverfahren gem. § 138 IO eingeleitet und der Insolvenzverwalter neuerlich in sein Amt einberufen.
- Aufhebung:
- Der Konkurs wird mangels Kostendeckung aufgehoben.
Beschluss vom 14. Februar 2025
Bekannt gemacht am 3. März 2025
- Rechtskraft:
- Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
- Text:
- Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 123 a IO ( mangels kostendeckenden Vermögens) mit Beschluss vom 14.02.2025.
Die Aufhebung ist seit 01.03.2025 rechtskräftig.
Beschluss vom 3. März 2025
Ausdruck vom: 11.07.2025 16:18:30 MESZ