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19.07.1996

Bekannt gemacht am 21. Juli 2021
Schuldner:
Kaßmannhuber
Vorname:
Richard Jürgen
Ludwig-Anzengruber Gasse 17/7
8750 Judenburg
Gebdat: 19.07.1996
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 22.07.2021
Anmeldungsfrist: 30.09.2021
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 14.10.2021
um: 09.15 Uhr
Ort: Erdgeschoß, Verhandlungssaal IV
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlag:
Die Insolvenzgläubiger:innen erhalten insgesamt 1,36 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
1,36 % innerhalb von 36 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 6 Teilquoten zu je %; die erste Teilquote ist innerhalb von 0,272 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG, Sparkassenplatz 4, 8010 Graz bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 21. Juli 2021

Bekannt gemacht am 5. August 2021
Text:
Der wesentliche Inhalt des korrigierten Zahlungsplans des Schuldners lautet wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger:innen erhalten insgesamt 1,36 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
1,36 % innerhalb von 36 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 6 Teilquoten zu je 0,2266 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Beschluss vom 5. August 2021

Bekannt gemacht am 14. Oktober 2021
Tagsatzung:
Datum: 11.11.2021
um: 08.45 Uhr
Ort: Verhandlungssaal IV, Erdgeschoss
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 3,00 % ihrer Forderungen, in Form von 6 Teilquoten zu je 0,50 %. Die 1. Teilquote ist
innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig; die weiteren 5 Teilquoten sind jeweils
6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens
6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht
gezahlt hat. ( § 156a Abs. 2 IO)
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Tilgungsplan
Beschluss vom 14. Oktober 2021

Bekannt gemacht am 11. November 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 3,00 % ihrer Forderung, zahlbar in Form von 6 Teilquoten zu je 0,50 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 5 Teilquoten 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat.
(§ 156a Abs. 2 IO)

Bestätigung:
Der am 11.11.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 11. November 2021

Bekannt gemacht am 1. Dezember 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 01.12.2024
Beschluss vom 1. Dezember 2021
Ausdruck vom: 26.04.2024 18:31:40 MESZ