LG Korneuburg (119), Aktenzeichen 32 S 17/24y
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
210427b
Bekannt gemacht am 4. Dezember 2024
- Firmenbuchnummer:
- FN 210427b
- Schuldner:
- Anton Wottle Maschinen- und Weinpressenbau GmbH
Schubertstraße 18-20
2170 Poysdorf
FN 210427b
- Sanierungsverwalter:
- TIEFENBACHER Stefan Mag.
Hauptplatz 34
2100 Korneuburg
Tel.: 02262 / 718 97, Fax: 02262 / 718 97-33
E-Mail: office@anwaltkorneuburg.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.12.2024
Anmeldungsfrist: 30.01.2025
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Tagsatzung:
- Datum: 19.12.2024
um: 10.00 Uhr
Ort: Saal 5
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 13.02.2025
um: 09.00 Uhr
Ort: Saal 5
Prüfungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 30 % ihrer Forderungen binnen zwei Jahren.
- Text:
- Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO).
Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Landesgericht Korneuburg einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 3. Dezember 2024
Bekannt gemacht am 19. Dezember 2024
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 19. Dezember 2024
Bekannt gemacht am 10. Februar 2025
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Masseverwalter:
- TIEFENBACHER Stefan Mag.
Hauptplatz 34
2100 Korneuburg
Tel.: 02262 / 718 97, Fax: 02262 / 718 97-33
E-Mail: office@anwaltkorneuburg.at
Beschluss vom 10. Februar 2025
Bekannt gemacht am 12. Februar 2025
- Text:
- Die Sanierungsplantagsatzung für den 13.02.2025 wird abberaumt.
Beschluss vom 12. Februar 2025
Bekannt gemacht am 21. Februar 2025
- Tagsatzung:
- Datum: 20.03.2025
um: 09.15 Uhr
Ort: Saal 9
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten eine 20%ige Quote, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 20. Februar 2025
Bekannt gemacht am 21. März 2025
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 6 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jeweils weitere 3,5% nach sechs, zwölf, 18 und 24 Monate ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung.
Als Bestätigungsvoraussetzung wird der Erlag des Erfordernisses für die Barquote und die Masse- und Verfahrenskosten bis längstens 30.04.2025 beim Insolvenzverwalter festgesetzt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 20. März 2025
Bekannt gemacht am 30. April 2025
- Unternehmen:
- Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
"Buchhaltung" und "Industrie und Geländerbau"
Beschluss vom 30. April 2025
Bekannt gemacht am 12. Mai 2025
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 20.03.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 8. Mai 2025
Bekannt gemacht am 10. Juni 2025
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 20.03.2027
Beschluss vom 4. Juni 2025
Ausdruck vom: 18.09.2025 02:31:22 MESZ