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14.09.1960

Bekannt gemacht am 22. Februar 2024
Schuldner:
Kunze
Vorname:
Roland
Donatistraße 32
4463 Großraming
Gebdat: 14.09.1960
und 4222 Engerwitzdorf, Lindenweg 48,
ehemaliger Betreiber einer Fahrschule in 4040 Linz, Ferihumerstraße 15
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 23.02.2024
Anmeldungsfrist: 09.04.2024
Masseverwalter:
FREILINGER Gerwin Mag.
Stelzhamerstraße 11
4400 Steyr
Tel.: 07252/50300, Fax: 07252/50300-50
E-Mail: office@sks-law.at
Masseverwalterstellvertreter:
KASSMANNHUBER Heinz Mag.Dr.
Stelzhamerstraße 11
4400 Steyr
Tel.: 07252/50 300, Fax: 07252/50 300-50
E-Mail: office@sks-law.at
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
Tagsatzung:
Datum: 23.04.2024
um: 14.15 Uhr
Ort: 2. Stock, Saal 2
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 22. Februar 2024

Bekannt gemacht am 17. September 2024
Tagsatzung:
Datum: 22.10.2024
um: 14.45 Uhr
Ort: 2. Stock, Saal 2
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar binnen 5 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 17. September 2024

Bekannt gemacht am 23. Oktober 2024
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 100 %, davon 45 % zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Annahme des Sanierungsplans, sowie 5 gleiche jährliche Quoten von je 11 %, wobei die erste Quote von 11 % am 20. Oktober 2025, die weiteren jährlichen Quoten jeweils am 20.10. der Folgejahre zur Zahlung fällig sind; dies jedoch nicht vor rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans.

Sanierungsplanbestätigung:
Der am 22.10.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 23. Oktober 2024

Bekannt gemacht am 11. November 2024
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 22.10.2029
Beschluss vom 11. November 2024
Ausdruck vom: 05.02.2025 07:41:06 MEZ