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512280d

Bekannt gemacht am 5. April 2024
Firmenbuchnummer:
FN 512280d
Schuldner:
APP Installationen GmbH
Ungargasse 46/4/4
1030 Wien
FN 512280d
Masseverwalter:
KLEIN Robert Dr.
Spiegelgasse 10
1010 Wien
Tel.: 513 99 39, Fax: 513 99 39-30
E-Mail: office@insolvenzordnung.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 06.04.2024
Anmeldungsfrist: 22.05.2024
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 05.06.2024
um: 10.45 Uhr
Ort: Zi. 1602, 16. Stocl
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 5. April 2024

Bekannt gemacht am 17. April 2024
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 17. April 2024

Bekannt gemacht am 10. Juni 2024
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 5. Juni 2024

Bekannt gemacht am 19. Juli 2024
Tagsatzung:
Datum: 08.08.2024
um: 11.30 Uhr
Ort: Zi. 1702, 17. Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 1. Die Ansprüche der Aussonderungs-und Absonderungsgläubiger werden durch den Sanierungsplan gemäß § 149 Abs 1 IO nicht berührt. Wird der Sanierungsplan bestätigt, so sind die gesicherten Forderungen mit dem Wert der Sache begrenzt, an der Absonderungsrechte bestehen. Gläubiger, deren Forderungen durch Absonderungsrechte zum Teil gedeckt sind, nehmen mit dem Ausfall (§ 132 Abs 6 IO) am Sanierungsplanverfahren teil, solange diese jedoch nicht endgültig feststehen, sind sie bei der Erfüllung des Sanierungsplans mit dem mutmaßlichen Ausfall zu berücksichtigen.
2. Die Masseforderungen werden voll befriedigt.
3. Die Insolvenzgläubigererhalten auf ihre Forderung eine 20 %-ige Quote, zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlags.
4. Die 20 %-ige Quote, die auf bestrittene Forderungen entfällt, wird durch gerichtlichen Erlag sichergestellt, wenn die Frist zur Anbringung der Rechtfertigungsklage noch offen ist, oder wenn die Rechtfertigungsklage bis zur Tagsatzung, in welcher die Abstimmung über den Sanierungsplanvorschlages stattfindet, anhängig gemacht worden ist.
5. Bei Wechselforderungen erfolgt die Auszahlung der 20 %-igen Quote gegen Rückstellung der Originalwechsel. Wenn die Originalwechsel noch die Unterschrift dritter wechselrechtlich den Gläubiger verpflichteter Personen tragen, entfällt die Rückstellung, jedoch ist auf diesem Originalwechsel ersichtlich zu machen, dass durch die Bezahlung der Quote der wechselrechtliche Anspruch gegen den Schuldner zur Gänze beglichen ist.
6. Bei Nichteinhaltung der Quotenzahlung tritt Wiederaufleben der ursprünglichen Forderung gegenüber dem mahnenden Gläubiger gemäß § 156a IO dann ein, wenn trotz Aufforderung samt eingeschriebener Mahnung und Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen die Quote nicht bezahlt oder sichergestellt wird.
Die Finanzierung des angebotenen Sanierungsplans erfolgt aus dem Betrieb des Unternehmens.Es wird bereits jetzt in Aussicht gestellt, den Sanierungsplan spätestens in der Sanierungsplantagsatzung unter Berücksichtigung der Ergebnisse des bisherigen Insolvenzverfahrens entsprechend-insbesondere im Zusammenhang mit einer anzubietenden Barquote-zu verbessern.

Schlussrechnungstagsatzung

Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 19. Juli 2024
Ausdruck vom: 27.07.2024 16:42:56 MESZ