LG Krems an der Donau (129), Aktenzeichen 9 S 4/24x
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
24.12.1970
Bekannt gemacht am 19. Jänner 2024
- Schuldner:
- Zeller
- Vorname:
- Otmar
Buffets und Imbissstuben
Willendorf 36
3641 Aggsbach Markt
Gebdat: 24.12.1970
Wohnanschrift: Groisbach 17/2, 3641 Aggsbach Markt
- Masseverwalter:
- SAUER Christoph Dr.
Gartenaugasse 1
3500 Krems
Tel.: 02732/865 65, Fax: 02732/865 66-11
E-Mail: anwalt@riel-grohmann.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.01.2024
Anmeldungsfrist: 28.02.2024
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 06.03.2024
um: 09.30 Uhr
Ort: Saal A / 2. Stock
Prüfungstagsatzung
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 20.03.2024
um: 09.45 Uhr
Ort: Saal A / 2. Stock
Rechnungslegungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20%ige Quote, zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans. Die Masseforderungen werden zur Gänze beglichen.
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
- Text:
- Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO).
Beschluss vom 19. Jänner 2024
Bekannt gemacht am 26. Jänner 2024
- Unternehmen:
- Das Unternehmen bleibt geschlossen.
Beschluss vom 26. Jänner 2024
Bekannt gemacht am 1. März 2024
- Verlegung:
- Die für den 06.03.2024, 09.30 Uhr, Saal A / 2. Stock anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 20.03.2024
um: 09.45 Uhr
Ort: Saal A / 2. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
- Verlegung:
- Die für den 20.03.2024, 09.45 Uhr, Saal A / 2. Stock anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 24.04.2024
um: 09.00 Uhr
Ort: Saal A / 2. Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20%ige Quote, zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans. Die Masseforderungen werden zur Gänze beglichen.
Rechnungslegungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 1. März 2024
Bekannt gemacht am 24. April 2024
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten eine Quote von 20% zahlbar wie folgt:
eine Barquote von 15,20% binnen 14 Tagen ab Annahme des Sanierungsplanes, welche samt dem Erfordernis für die Bezahlung der offenen Masseforderungen bereits beim IV erliegt;
eine Quote von 2,40% binnen einem Jahr ab Annahme des Sanierungsplanes;
eine Quote von 2,40% binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes, wobei diese Quote bis längstens 23.04.2026 zu bezahlen ist.
Als Nachfrist werden 14 Tage vereinbart.
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 24.04.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 24. April 2024
Ausdruck vom: 03.05.2024 13:09:31 MESZ