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02.02.1968 früherer NameErtolitschAndrea früherer NameMauerhoferAndrea

Bekannt gemacht am 22. Juli 2021
Schuldner:
Kainz
Vorname:
Andrea
Früherer Name: Ertolitsch, Andrea
Früherer Name: Mauerhofer, Andrea
Lindenallee 10a/2/8
8720 Knittelfeld
Gebdat: 02.02.1968
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: 0316 372507, Fax: DW 620
E-Mail: office@schuldnerInnenberatung.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 23.07.2021
Anmeldungsfrist: 30.09.2021
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 14.10.2021
um: 09.45 Uhr
Ort: Verhandlungssaal IV, Erdgeschoss
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 22,57 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
22,57 % innerhalb von 36 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 6 Teilquoten zu je 3,7616 %; die erste Teilquote ist innerhalb von
6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs. 2 IO)

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank der Schuldnerin:
Die Schuldnerin ist berechtigt, über ihr Konto bei der bank99 AG, Rochusplatz 1, 1030 Wien, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 22. Juli 2021

Bekannt gemacht am 14. Oktober 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 22,57 % ihrer Forderung in Form von 6 Teilquoten zu je 3,7616 %. Die 1. Teilquote ist innerhalb von
6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig; die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit mindestens
6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist
nicht gezahlt hat. (§156a Abs. 2 IO)

Bestätigung:
Der am 14.10.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 14. Oktober 2021

Bekannt gemacht am 3. November 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 03.11.2024
Beschluss vom 3. November 2021
Ausdruck vom: 26.04.2024 14:42:40 MESZ