BG Salzburg (565), Aktenzeichen 5 S 25/19f
Schuldenregulierungsverfahren
24.12.1965
Bekannt gemacht am 10. Juli 2019
- Schuldner:
- Huber
- Vorname:
- Josef
Kuenburgstraße 8/3
5020 Salzburg
Gebdat: 24.12.1965
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.07.2019
Anmeldungsfrist: 18.09.2019
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 09.10.2019
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 3.18
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote in Höhe von 0,4 % innerhalb von längstens fünf Jahren ab Annahme des Zahlungsplanes. Die Quote wird in zehn gleichen Halbjahresraten zur Auszahlung gebracht. Die erste Rate ist sechs Monate nach Annahme des Zahlungsplanes fällig, die weiteren Teilzahlungen erfolgen jeweils nach Ablauf von weiteren sechs Monaten. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist vier Wochen.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Text:
- Miet- und Nutzungsrechte an der Wohnung laut Schuldnerauskunft werden aus der Insolvenzmasse ausgeschieden und - unbeschadet allfälliger Rechte Dritter - dem Schuldner zur freien Verfügung überlassen. Die Überlassung erfolgte gem. § 5 Abs. 4 IO.
Beschluss vom 10. Juli 2019
Bekannt gemacht am 15. Oktober 2019
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote in Höhe von 5 % innerhalb von längstens fünf Jahren ab Annahme des Zahlungsplanes. Die Quote wird in zehn gleichen Halbjahresraten zur Auszahlung gebracht. Die erste Rate ist sechs Monate nach Annahme des Zahlungsplanes fällig, die weiteren Teilzahlungen erfolgen jeweils nach Ablauf von weiteren sechs Monaten. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist vier Wochen. Masseforderungen sind bei sonstiger Nichtigkeit des Zahlungsplanes bis spätestens 09.10.2020 (1 Jahr) zu bezahlen.
- Bestätigung:
- Der am 09.10.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Beschluss vom 14. Oktober 2019
Bekannt gemacht am 13. November 2019
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 09.10.2024
Beschluss vom 12. November 2019
Bekannt gemacht am 31. Dezember 2019
- Text:
- Aufgrund der rechtskräftigen Feststellung der Schlussrechnung gelangt somit eine zusätzliche Quote in Höhe von 0,45 % zur Verteilung. Durch die zu verteilende Masse erhalten die Gläubiger eine zusätzliche Qote laut Zahlungsplan. Eine Änderung zur Schlussrechnung hat sich insofern erheben, als auf der Einnahmeseite (EUR 1.179,97) noch ein an den Schuldner zu überweisender Betrag aus einem Steuerguthaben von EUR 109,08 enthalten ist.
Beschluss vom 31. Dezember 2019
Ausdruck vom: 05.02.2025 11:54:17 MEZ