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08.12.1968

Bekannt gemacht am 28. Mai 2019
Schuldner:
Zimmermann
Vorname:
Jacqueline
Faunastraße 52/2/7
8052 Graz-Wetzelsdorf
Gebdat: 08.12.1968
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 29.05.2019
Anmeldungsfrist: 14.08.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 03.09.2019
um: 10.15 Uhr
Ort: Zimmer 119, 1.Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 5,28 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 10 Teilquoten zu je 0,528 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners/der Schuldnerin: Der Schuldner/Die Schulderin ist ermächtigt über sein/ihr Lohn/Gehalts- und Sparkonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 28. Mai 2019

Bekannt gemacht am 3. September 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 18 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt: 10 Teilquoten zu je 1,8 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplan fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Bestätigung:
Der am 03.09.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 3. September 2019

Bekannt gemacht am 23. September 2019
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 22.09.2024
Beschluss vom 23. September 2019

Bekannt gemacht am 28. September 2020
Text:
Die Stundung der Zahlungsplanraten wird bewilligt. Die 2. Zahlungsplanrate ist am 19.3.2021 fällig. Die weiteren 8 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 28. September 2020

Bekannt gemacht am 19. Oktober 2020
Text:
Die Stundung der Zahlungsplanraten ist rechtskräftig.
Zahlungsplan:
ZAHLUNGSPLAN - Ende der Zahlungsfrist: 18.03.2025
Beschluss vom 16. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 1. September 2021
Übernahme:
Das Schuldenregulierungsverfahren wird infolge Nichtigkeit des Zahlungsplans wieder aufgenommen.
Wiederaufnahme des Insolvenzverfahrens gem. § 198 IO
Tagsatzung:
Datum: 02.11.2021
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 119, 1. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des geänderten Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 12,41 % ihrer Forderungen in 6 Teilquoten zu je 2,05 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplan fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Tilgungsplan:
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Tilgungsplan zugrunde.
Beschluss vom 31. August 2021

Bekannt gemacht am 4. August 2022
Tagsatzung:
Datum: 15.11.2022
um: 10.15 Uhr
Ort: Bezirksgericht Graz-West, Zimmer 119, 1. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 3. August 2022

Bekannt gemacht am 8. August 2022
Text:
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des geänderten Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 1,418 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
6 Teilquoten zu je 0,236 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 5. August 2022

Bekannt gemacht am 15. November 2022
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband
Treuhänder
Schleifmühlgasse 2
1041 Wien
Tel.: 05 04 100-0, Fax: 05 04 100-1522
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 15.11.2022 eingeleitet.
Beschluss vom 15. November 2022

Bekannt gemacht am 6. Dezember 2022
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 6. Dezember 2022
Ausdruck vom: 26.04.2024 19:31:26 MESZ