BG Sankt Veit an der Glan (740), Aktenzeichen 1 S 51/23w
Schuldenregulierungsverfahren
15.04.1997
früherer NameKikaLauretta
Bekannt gemacht am 18. Dezember 2023
- Schuldner:
- Govedari
- Vorname:
- Lauretta
Früherer Name: Kika, Lauretta
Reinigungskraft
Lagerstraße 26/2
9300 St. Veit an der Glan
Gebdat: 15.04.1997
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.12.2023
Anmeldungsfrist: 15.02.2024
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 29.02.2024
um: 09.15 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 3/Parterre
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten 5 % der Forderungen in sechs Halbjahresraten zu je 0,834 %, beginnend sechs Monate nach Annahme.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Tilgungsplan
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 18. Dezember 2023
Bekannt gemacht am 29. Februar 2024
- Text:
- Die Tagsatzung wird auf unbestimmte Zeit erstreckt
Beschluss vom 29. Februar 2024
Bekannt gemacht am 19. Februar 2025
- Tagsatzung:
- Datum: 24.04.2025
um: 09.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 3/Parterre
Zahlungsplantagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 13. Februar 2025
Bekannt gemacht am 4. April 2025
- Tagsatzung:
- Datum: 24.04.2025
um: 09.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 3/Parterre
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: wie bisher
Die Insolvenzgläubiger erhalten 5 % der Forderungen in 6 Halbsjahresraten zu je 0,834 % beginnend 6 Monate nach annahme.
Beschluss vom 3. April 2025
Bekannt gemacht am 24. April 2025
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 6,25 %, zahlbar in 6 Halbjahresraten zu je 1,08 %, beginnend 10.10.2025, Laufzeit 3 Jahre.
- Bestätigung:
- Der am 24.04.2025 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 24. April 2025
Ausdruck vom: 09.05.2025 09:44:35 MESZ