LG Korneuburg (119), Aktenzeichen 36 S 56/24p
Konkursverfahren
11.11.1961
Bekannt gemacht am 19. März 2024
- Schuldner:
- Blauensteiner
- Vorname:
- Anton
Gastwirtschaft
Wagramer Straße 8
2232 Aderklaa
Gebdat: 11.11.1961
Wohnanschrift:
Wagramer Straße 6
2232 Aderklaa
- Masseverwalter:
- TIEFENBACHER Stefan Mag.
Hauptplatz 34
2100 Korneuburg
Tel.: 02262 / 718 97, Fax: 02262 / 718 97-33
E-Mail: office@anwaltkorneuburg.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.03.2024
Anmeldungsfrist: 30.04.2024
- Tagsatzung:
- Datum: 15.05.2024
um: 14.00 Uhr
Ort: Videokonferenz
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
- Text:
- Jede:r Verfahrensbeteiligte:r, der/die zur Teilnahme an dieser nur parteiöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter:in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten.
E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht. Nichtbeachtung der Anmeldefrist kann zu Kostenersatzpflicht (EUR 60,-) und/oder Nichtberücksichtigung bei der Verteilung führen.
In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter:in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten.
Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder rechtsanwaltlich oder notariell vertreten lassen.
- Text:
- Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:
Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens sowie Terminanberaumungen und -verlegungen können kostenlos in der Insolvenzdatei, die unter der URL www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 19. März 2024
Bekannt gemacht am 16. Mai 2024
- Text:
- Dem/Der Schuldner:in wird über seinen/ihren Antrag zur Einbringung eines Sanierungsplanantrags eine Frist bis 29.05.20244 eingeräumt.
Beschluss vom 15. Mai 2024
Bekannt gemacht am 17. Juni 2024
- Tagsatzung:
- Datum: 03.07.2024
um: 09.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 9, EG
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten eine 100%ige Quote, zahlbar innerhalb von vier Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes. Der Insolvenzverwalter erachtet diese Quote als angemessen und erfüllbar.
Beschluss vom 17. Juni 2024
Bekannt gemacht am 4. Juli 2024
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 100 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: jeweils 12,5 % bis 15.11.2024, 15.05.2025 , 15.11.2025, 15.05.2026, 15.11.2026, 15.05.2027, 15.11.2027 und die letzte Quote fällig am 15.04.2028 , nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung.
Als Bestätigungsvoraussetzung wird der Erlag des Erfordernisses für die Barquote und die Masse- und Verfahrenskosten bis längstens 10.08.2024 beim Insolvenzverwalter festgesetzt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 3. Juli 2024
Bekannt gemacht am 2. August 2024
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 03.07.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 2. August 2024
Bekannt gemacht am 27. August 2024
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.04.2028
Beschluss vom 27. August 2024
Ausdruck vom: 13.10.2024 08:36:02 MESZ