BG Bludenz (900), Aktenzeichen 9 S 19/24w
Schuldenregulierungsverfahren
05.12.1983
Bekannt gemacht am 8. August 2024
- Schuldner:
- Both
- Vorname:
- Kathrin
Rodunderstraße 16
6773 Vandans
Gebdat: 05.12.1983
- Beteiligter:
- Ifs Schuldenberatung Institut für Sozialdienste gGmbH
Schuldnervertreter
Mehrerauerstraße 3
6900 Bregenz
Tel.: 05-1755-580, Fax: 05-1755-9580
E-Mail: Schuldenberatung@ifs.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 09.08.2024
Anmeldungsfrist: 14.10.2024
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Tagsatzung:
- Datum: 28.10.2024
um: 08.15 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 10, Erdgeschoß
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Der angebotene Zahlungsplan hat folgenden Inhalt
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 24,12% ihrer Forderung, und zwar wie folgt:
24,12% innerhalb von 3 Jahren ab Rechtskraft des Zahlungsplans.
36 monatliche Teilquoten zu je 0,67%; die erste Teilquote ist innerhalb von zwei Monaten ab Rechtskraft des Zahlungsplans fällig, die weiteren 35 monatlichen Teilquoten jeweils am 05. der Folgemonate.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Tilgungsplan
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
- Text:
- Die Aufforderung an die Insolvenzgläubiger, Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger zur Anmeldung sowie die Belehrung über die Folgen einer Versäumung der Anmeldungsfrist ist unter dem oben angeführten Link "Ergänzender Inhalt" abrufbar.
Beschluss vom 8. August 2024
Bekannt gemacht am 20. September 2024
- Text:
- Auf Antrag der Schuldnerin vom 18.06.2024 wird der nach den Bestimmungen der Exekutionsordnung (EO) errechnete unpfändbare Freibetrag gem. § 292a Z 1 monatlich EUR 331,50 erhöht.
Die Erhöhung wird erst mit Rechtskraft dieses Beschlusses wirksam.
Beschluss vom 20. September 2024
Bekannt gemacht am 15. Oktober 2024
- Text:
- Der Beschluss des Bezirksgerichtes Bludenz vom 20.09.2024 auf Erhöhung des unpfändbaren Freibetrages ist rechtskräftig.
Beschluss vom 15. Oktober 2024
Bekannt gemacht am 23. Oktober 2024
- Text:
- Aufgrund der Änderung der Einkommenslage der Schuldnerin wird der Zahlungsplan wie folgt abgeändert:
- Tagsatzung:
- Datum: 28.10.2024
um: 08.15 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 10, Erdgeschoß
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 2,22% ihrer Forderung, und zwar wie folgt:
2,22% innerhalb von 3 Jahren ab Rechtskraft des Zahlungsplans.
36 Teilquoten zu je 0,06%; die erste Teilquote ist innerhalb von zwei Monaten ab Rechtskraft des Zahlungsplans fällig, die weiteren 35 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.
Beschluss vom 23. Oktober 2024
Bekannt gemacht am 28. Oktober 2024
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 28.10.2024 eingeleitet.
- Tilgungsplan:
- Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Tilgungsplan zugrunde.
- Beteiligter:
- ASB Schuldnerberatungen GmbH
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Beschluss vom 28. Oktober 2024
Bekannt gemacht am 28. November 2024
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
- Text:
- Die Vollmacht des Schuldnervertreters ist erloschen.
Beschluss vom 28. November 2024
Ausdruck vom: 21.09.2026 17:26:21 MESZ
