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497432v

Bekannt gemacht am 6. März 2025
Firmenbuchnummer:
FN 497432v
Schuldner:
SIGNA Prime 2018 Sieben GmbH in Liqu.
Herrengasse 14/3. OG
1010 Wien
FN 497432v
vormals:
SIGNA Prime 2018 Sieben GmbH
vormals:
Freyung 3
1010 Wien
Masseverwalter:
TSCHIDERER Michaela MMag.
Tuchlauben 15/Kleeblattgasse 13/11A
1010 Wien
Tel.: 361 90 10, Fax: 361 90 10 99
E-Mail: tschiderer@law.wien
Masseverwalterstellvertreter:
FREIMÜLLER Georg Dr.
Kleeblattgasse 13/11a
1010 Wien
Tel.: 361 90 10, Fax: 361 90 10 99
E-Mail: freimueller@law.wien
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 07.03.2025
Anmeldungsfrist: 14.04.2025
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 28.04.2025
um: 10.45 Uhr
Ort: Zi. 1711, 17. Stock
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Verfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen.
Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter, Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet.
Beschluss vom 6. März 2025
Ausdruck vom: 01.06.2025 13:04:54 MESZ