LG Korneuburg (119), Aktenzeichen 36 S 93/26g
Konkursverfahren
465724p
Bekannt gemacht am 19. Juni 2026
- Firmenbuchnummer:
- FN 465724p
- Schuldner:
- Mey48 Besitz GmbH vormals: 1. Meynertgasse 48 Entwicklung GmbH 2. VIC Wohnimmobilien Meynertgasse 48 Entwicklung GmbH
Steinhäuslgasse 5
3400 Klosterneuburg
FN 465724p
weitere Geschäftsanschrift:
Wagramer Straße 62/11
1220 Wien
- Masseverwalter:
- DESCHKA Thomas Dr.
Domgasse 4/9
1010 Wien
Tel.: 01/389 0800, Fax: 01/512 4540
E-Mail: deschka@lawcenter.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.06.2026
Anmeldungsfrist: 23.09.2026
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Tagsatzung:
- Datum: 07.10.2026
um: 10.15 Uhr
Ort: Saal 9
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
- Text:
- Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen.
E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht.
Nichtbeachtung der Anmeldefrist kann zu Kostenersatzpflicht (EUR 60,-) und/oder Nichtberücksichtigung bei der Verteilung führen.
In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich.
Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder rechtsanwaltlich oder notariell vertreten lassen.
- Text:
- Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:
Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens sowie Terminanberaumungen und -verlegungen können kostenlos in der Insolvenzdatei, die unter der URL www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Rechtsmittelbelehrung
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 19. Juni 2026
Bekannt gemacht am 13. August 2026
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Beschluss vom 13. August 2026
Bekannt gemacht am 8. Oktober 2026
- Beiordnung:
- Gläubigerausschuss - Mitglieder: Kreditschutzverband von 1870
Alpenländischer Kreditorenverband
Österreichischer Verband Creditreform
Beschluss vom 7. Oktober 2026
Ausdruck vom: 14.10.2026 07:50:41 MESZ
