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16.10.1981

Bekannt gemacht am 24. Juli 2026
Schuldner:
Tatzreiter
Vorname:
Andreas
zzt. Arbeitssuchend
Kafkastraße 14/6/7/3
1020 Wien
Gebdat: 16.10.1981
Beteiligter:
TIEFENBACHER Stefan Mag.

Hauptplatz 34
2100 Korneuburg
Tel.: 02262 / 718 97, Fax: 02262 / 718 97-33
E-Mail: office@anwaltkorneuburg.at
Schuldnervertreter
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 25.07.2026
Anmeldungsfrist: 14.10.2026
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert ihre Forderungen innerhalb dieser Frist
anzumelden. Bei verspäteter Anmeldung hat der Gläubiger die dadurch verursachten
Kosten einer besonderen Prüfungstagsatzung zu tragen. Forderungen, die später als
vierzehn Tage vor der Schlussrechnungstagsatzung angemeldet werden, werden nicht mehr
berücksichtigt.
Die Aussonderungsberechtigten und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf
Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit
Einkommensersatzfunktion, werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder
Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. Die genannten Rechte
erlöschen, wenn sie nicht bis zur Abstimmung über den Zahlungsplan geltend gemacht
worden sind.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 29.10.2026
um: 09.30 Uhr
Ort: Erdgeschoss, Saal E
Prüfungstagsatzung
Die Gläubiger werden aufgefordert, die Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen.
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
2 % in 12 gleich große monatliche Teilquoten, die erste Quote ist innerhalb von 3 Monat/en ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die
weiteren Teilquoten jeweils binnen weiterer drei Monate auf die vormalige Quote, nicht jedoch vor Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Tilgungsplan zugrunde.
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Abschöpfungsplan zugrunde.
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Beschluss vom 24. Juli 2026
Ausdruck vom: 21.09.2026 19:08:58 MESZ