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223131i

Bekannt gemacht am 19. Juli 2023
Firmenbuchnummer:
FN 223131i
Schuldner:
Christof International Management GmbH
Hüttenbrennergasse 5
1030 Wien
FN 223131i
Zweigniederlassung Graz:
Plabutscherstraße 115, 8051 Graz
Text:
vertreten durch den Schuldnervertreter:
Jaufer RAe GmbH
Glacisstraße 35, 8010 Graz
Masseverwalter:
ORTNER Herbert Mag.
Grieskai 44
8020 Graz
Tel.: 0316/71 3500, Fax: 0316/71 3500-44
E-Mail: office@recht-kompetent.at
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.07.2023
Anmeldungsfrist: 01.09.2023
"Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb der Anmeldungsfrist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldungsfrist geltend zu machen."
Tagsatzung:
Datum: 14.09.2023
um: 13.00 Uhr
Ort: Zimmer 227, 2. Stock
Berichts- und Prüfungstagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 12.10.2023
um: 10.15 Uhr
Ort: Zimmer 227, 2. Stock
Besondere Prüfungs- Schlussrechnungs- und Sanierungsplantagsatzung
Text:
Der Sanierungsplanvorschlag lautet wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 % ihrer Forderungen innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans.
Beschluss vom 19. Juli 2023

Bekannt gemacht am 4. September 2023
Text:
Zur Insolvenzverwalter Stellvertreterin wird bestellt:
Mag. Julia HIRT, Grieskai 44, 8020 Graz
Beschluss vom 1. September 2023

Bekannt gemacht am 14. September 2023
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.) Alpenländischer Kreditorenverband,
Pestalozzistraße 1, 8011 Graz
2.) Kreditschutzverband von 1870,
Wielandgasse 14 - 16, 8010 Graz
3.) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen
Hans-Resel-Gasse 8 - 14, 8020 Graz
4.) ÖVC Österreichischer Verband Creditreform
1190 Wien , Muthgasse 36-40 , Bauteil 4

Unternehmen:
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beschluss vom 14. September 2023

Bekannt gemacht am 3. Oktober 2023
Text:
Der Sanierungsplan wird wie folgt konkretisiert:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 % und zwar 5 % in bar, auszuschütten durch den IV binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Sanierungsplanbestätigung, die restlichen 15 % binnen 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans.
Beschluss vom 3. Oktober 2023

Bekannt gemacht am 4. Oktober 2023
Text:
Nachträglich zur Konkretisierung des Sanierungsplans:
Die Bestätigung des Sanierungsplans ist zu versagen, wenn der Betrag für die Barquote von 5% und der Betrag für die Masseforderungen gem § 152a IO nicht bis zum 29.12.2023 beim Insolvenzverwalter erliegt.
Beschluss vom 3. Oktober 2023

Bekannt gemacht am 12. Oktober 2023
Text:
Die Änderung des Sanierungsplanvorschlag lautet wie folgt:

1)Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von insgesamt 20 % und zwar 5 % in bar, auszuschütten durch den IV binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Sanierungsplanbestätigung, die restlichen 15 % binnen 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans.


2) Der Schuldner übergibt die in Pkt 2 näher definierten Teile seines Vermögens gemäß §§ 157i ff IO an RA Mag. Herbert Ortner, Grießkai 44, 8020 Graz, als Treuhander der Gläubiger (im Folgenden "Treuhänder"). Es handelt sich um einen Sanierungsplan mit Übergabe von Vermögen an den Treuhänder zur Verwertung gem §§ 157 i ff IO.
Die nähere Bezeichnung der übergebenen Vermögensgegenstände kann aufgrund des Umfanges in der ID nicht wiedergegeben werden, wobei darauf hingewiesen wird, dass alle Gläubiger eine Abschrift des geänderten Sanierungsplans erhalten.


Die Erlöse aus der Verwertung des übergebenen Vermögens sind-auch dann, wenn diese allenfalls bereits vor Rechtskraft der Aufhebung des Sanierungsverfahrens einlangen-vom Treuhänder zu vereinnahmen und in Erfüllung der Barquotenauszahlung und danach jeweils zum 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres, in Anrechnung auf die Sanierungsplanquote auszuschütten.
Insoweit allein aus der Verwertung des übergebenen Vermögens Erlöse erzielt werden, die den zur Finanzierung der 20%-igen Quote erforderlichen Betrag übersteigen, ist dieser Überschuss, spätestens mit Abschluss der Verwertung, als Superquote an die Insolvenzgläubiger durch den Treuhänder auszuschütten.
Die Kosten der Verwertung, inklusiver der dem Treuhänder und dem Gläubigerbeirat (AKV, KSV, ÖVC, ISA) zustehenden Entlohnung sowie allfällige auf die Verwertungshandlungen zurückzuführende gebühren-und abgabenrechtliche Zahllasten, die die Schuldnerin oder den Treuhänder von Gesetzes wegen treffen, sind durch den Treuhänder vorweg aus den Verwertungserlösen zu berichtigen.
Die Schuldnerin verpflichtet sich, alle Erklärungen zugunsten des Treuhänders abzugeben, Unterschriften zu leisten und sonst allenfalls erforderlichen Rechtshandlungen zu setzen, damit die Verwertung oder Realisierung der übergebenen Vermögenswerte bzw die Durchsetzung der übergebenen Ansprüche ermöglicht bzw erleichtert wird.
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Änderung des Sanierungsplanvorschlag lautet wie folgt:

1) Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von insgesamt 20 % und zwar 5 % in bar, auszuschütten durch den IV binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Sanierungsplanbestätigung, die restlichen 15 % binnen 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans.

2) Der Schuldner übergibt die in Pkt 2 näher definierten Teile seines Vermögens gemäß §§ 157i ff IO an RA Mag. Herbert Ortner, Grießkai 44, 8020 Graz, als Treuhander der Gläubiger (im Folgenden "Treuhänder"). Es handelt sich um einen Sanierungsplan mit Übergabe von Vermögen an den Treuhänder zur Verwertung gem §§ 157 i ff IO.
Die nähere Bezeichnung der übergebenen Vermögensgegenstände kann aufgrund des Umfanges in der ID nicht wiedergegeben werden, wobei darauf hingewiesen wird, dass alle Gläubiger eine Abschrift des geänderten Sanierungsplans erhalten.


Die Erlöse aus der Verwertung des übergebenen Vermögens sind-auch dann, wenn diese allenfalls bereits vor Rechtskraft der Aufhebung des Sanierungsverfahrens einlangen-vom Treuhänder zu vereinnahmen und in Erfüllung der Barquotenauszahlung und danach jeweils zum 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres, in Anrechnung auf die Sanierungsplanquote auszuschütten.
Insoweit allein aus der Verwertung des übergebenen Vermögens Erlöse erzielt werden, die den zur Finanzierung der 20%-igen Quote erforderlichen Betrag übersteigen, ist dieser Überschuss, spätestens mit Abschluss der Verwertung, als Superquote an die Insolvenzgläubiger durch den Treuhänder auszuschütten.
Die Kosten der Verwertung, inklusiver der dem Treuhänder und dem Gläubigerbeirat (AKV, KSV, ÖVC, ISA) zustehenden Entlohnung sowie allfällige auf die Verwertungshandlungen zurückzuführende gebühren-und abgabenrechtliche Zahllasten, die die Schuldnerin oder den Treuhänder von Gesetzes wegen treffen, sind durch den Treuhänder vorweg aus den Verwertungserlösen zu berichtigen.
Die Schuldnerin verpflichtet sich, alle Erklärungen zugunsten des Treuhänders abzugeben, Unterschriften zu leisten und sonst allenfalls erforderlichen Rechtshandlungen zu setzen, damit die Verwertung oder Realisierung der übergebenen Vermögenswerte bzw die Durchsetzung der übergebenen Ansprüche ermöglicht bzw erleichtert wird.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 12. Oktober 2023

Bekannt gemacht am 29. Dezember 2023
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 12.10.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Die Erfüllung des Sanierungsplans wird durch einen Treuhänder überwacht.
Die Änderung des Sanierungsplanvorschlag lautet wie folgt:

1) Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von insgesamt 20 % und zwar 5 % in bar, auszuschütten durch den IV binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Sanierungsplanbestätigung, die restlichen 15 % binnen 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans.

2) Der Schuldner übergibt die in Pkt 2 näher definierten Teile seines Vermögens gemäß §§ 157i ff IO an RA Mag. Herbert Ortner, Grießkai 44, 8020 Graz, als Treuhander der Gläubiger (im Folgenden "Treuhänder"). Es handelt sich um einen Sanierungsplan mit Übergabe von Vermögen an den Treuhänder zur Verwertung gem §§ 157 i ff IO.
Die nähere Bezeichnung der übergebenen Vermögensgegenstände kann aufgrund des Umfanges in der ID nicht wiedergegeben werden, wobei darauf hingewiesen wird, dass alle Gläubiger eine Abschrift des geänderten Sanierungsplans erhalten.


Die Erlöse aus der Verwertung des übergebenen Vermögens sind-auch dann, wenn diese allenfalls bereits vor Rechtskraft der Aufhebung des Sanierungsverfahrens einlangen-vom Treuhänder zu vereinnahmen und in Erfüllung der Barquotenauszahlung und danach jeweils zum 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres, in Anrechnung auf die Sanierungsplanquote auszuschütten.
Insoweit allein aus der Verwertung des übergebenen Vermögens Erlöse erzielt werden, die den zur Finanzierung der 20%-igen Quote erforderlichen Betrag übersteigen, ist dieser Überschuss, spätestens mit Abschluss der Verwertung, als Superquote an die Insolvenzgläubiger durch den Treuhänder auszuschütten.
Die Kosten der Verwertung, inklusiver der dem Treuhänder und dem Gläubigerbeirat (AKV, KSV, ÖVC, ISA) zustehenden Entlohnung sowie allfällige auf die Verwertungshandlungen zurückzuführende gebühren-und abgabenrechtliche Zahllasten, die die Schuldnerin oder den Treuhänder von Gesetzes wegen treffen, sind durch den Treuhänder vorweg aus den Verwertungserlösen zu berichtigen.
Die Schuldnerin verpflichtet sich, alle Erklärungen zugunsten des Treuhänders abzugeben, Unterschriften zu leisten und sonst allenfalls erforderlichen Rechtshandlungen zu setzen, damit die Verwertung oder Realisierung der übergebenen Vermögenswerte bzw die Durchsetzung der übergebenen Ansprüche ermöglicht bzw erleichtert wird.
Beschluss vom 29. Dezember 2023

Bekannt gemacht am 17. Jänner 2024
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 12.10.2025
Beschluss vom 17. Jänner 2024

Bekannt gemacht am 11. Juni 2026
Text:
I. Die Verwertung der Kunstsammlung (lt. AS 189 ff der ON 13) durch den mit Beschluss des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 12. Oktober 2023, 25 S 110/23y, bestellten Treuhänder Mag. Herbert Ortner, Rechtsanwalt in 8020 Graz, Grieskai 44, wird für beendet erklärt.
II. Der Treuhänder wird seines Amtes enthoben.
Beschluss vom 10. Juni 2026

Bekannt gemacht am 2. Juli 2026
Überwachung:
Die Beendigung der Überwachung ist rechtskräftig.
Beschluss vom 2. Juli 2026
Ausdruck vom: 18.10.2026 11:14:19 MESZ