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10.07.1982

Bekannt gemacht am 12. Juli 2022
Schuldner:
Güney
Vorname:
Ibrahim
Kasernstraße 31/11
4910 Ried im Innkreis
Gebdat: 10.07.1982
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 13.07.2022
Anmeldungsfrist: 21.09.2022
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 12.10.2022
um: 08.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 22, EG
Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
1. Gläubigerversammlung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 50%-ige Quote in Form von jährlichen Ratenzahlungen in den nächsten drei Jahren.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Tilgungsplan:
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Tilgungsplan zugrunde.
Abschöpfungsplan:
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Abschöpfungsplan zugrunde.
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 12. Juli 2022

Bekannt gemacht am 22. Juli 2022
Tagsatzung:
Datum: 09.11.2022
um: 08.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 22, EG
Verlegung:
Die für den 12.10.2022 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 09.11.2022
um: 08.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 22, EG

Text:
Die Tagsatzung wurde auf Ersuchen des Schuldners verlegt.
Beschluss vom 22. Juli 2022

Bekannt gemacht am 25. Oktober 2022
Abberaumung:
Die für den 09.11.2022 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Die Tagsatzung wird auf vorerst unbestimmte Zeit verlegt.
Beschluss vom 25. Oktober 2022

Bekannt gemacht am 28. Dezember 2022
Tagsatzung:
Datum: 01.02.2023
um: 08.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 22/EG
Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
1. Gläubigerversammlung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten ca. 6,609 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
3 Teilquoten zu je 2,203 % (jährliche Ausschüttung).
Die Konkretisierung der Quote und des Auszahlungsmodus erfolgt nach Prüfung und Feststellung der Forderungen in der Prüfungstagsatzung.
Tilgungsplan:
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Tilgungsplan zugrunde.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Abschöpfungsplan:
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Abschöpfungsplan zugrunde.
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 28. Dezember 2022

Bekannt gemacht am 30. Jänner 2023
Text:
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des geänderten Zahlungsplanvorschlags: 5,79 %, zahlbar in drei jährlichen Teilquoten zu je 1,93 %.
Beschluss vom 30. Jänner 2023

Bekannt gemacht am 1. Februar 2023
Text:
Die Tagsatzung wurde wegen Verbesserung des angebotenen Zahlungsplanes verlegt.
Beschluss vom 1. Februar 2023

Bekannt gemacht am 10. Februar 2023
Tagsatzung:
Datum: 15.03.2023
um: 08.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 22/EG
Wesentlicher Inhalt des Zahlunngsplanvorschlages:
Die Insolvenzgläubiger erhalten 10 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: Fünf Teilquoten zu je 2 % (jährliche Ausschüttung).
Tilgungsplan:
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Tilgungsplan zugrunde.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Abschöpfungsplan:
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Abschöpfungsplan zugrunde.
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 10. Februar 2023

Bekannt gemacht am 15. März 2023
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 10 % (Basis für die Quotenberechnung ist die festgestellte Insolvenzforderung ohne Berücksichtigung des Zuweisungsbetrages aus der Verteilung), zahlbar in fünf gleichen jährlichen Raten zu je 2 %, Fälligkeit: jeweils bis 15.05. eines jeden Jahres, beginnend mit 15.05.2024, letzte Rate somit bis 15.05.2028, Nachfrist bei Zahlungsverzug iSd § 156a Abs 2 IO (Nachfrist: 4 Wochen).
Die Masseforderungen sind sichergestellt.

Bestätigung:
Der am 15.03.2023 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Text:
Der Verteilungsentwurf wurde in der Prüfungstagsatzung erstellt.
Beschluss vom 15. März 2023

Bekannt gemacht am 31. März 2023
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.05.2028
Beschluss vom 31. März 2023

Bekannt gemacht am 5. April 2023
Text:
Die Schlussverteilung wurde vom Gericht - mit Zustimmung der bei der Abstimmungstagsatzung anwesenden Gläubiger sowie des Schuldners - ohne förmliche Verhandlung darüber durchgeführt. Die Verteilungsquote beträgt 1,3661 %.
Beschluss vom 4. April 2023
Ausdruck vom: 09.05.2025 09:35:02 MESZ