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363979p

Bekannt gemacht am 25. Mai 2022
Firmenbuchnummer:
FN 363979p
Schuldner:
Musical Munchkins Productions GmbH
Neutorgasse 12/3
1010 Wien
FN 363979p
Masseverwalter:
HÖDL Günther Mag.Dr.
Schulerstraße 18
1010 Wien
Tel.: 513 16 55, Fax: 513 16 55 33
E-Mail: hoedl@anwaltsteam.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 26.05.2022
Anmeldungsfrist: 20.07.2022
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
Text:
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
Text:
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
Text:
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 03.08.2022
um: 09.00 Uhr
Ort: Zi. 1610, 16. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 20% binnen 2 Jahren
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 25. Mai 2022

Bekannt gemacht am 2. Juni 2022
Verlegung:
Die für den 03.08.2022 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 20.07.2022
um: 09.30 Uhr
Ort: Zi. 1610, 16. Stock

Infolge Vertagungsbitte durch die Schuldnerin wird die 1. Gläubigerversammlung, Berichtstagsatzung, Allgemeine Prüfungstagsatzung, Sanierungsplantagsatzung und Schlussrechnungstagsatzung vorverlegt.
Beschluss vom 2. Juni 2022

Bekannt gemacht am 13. Juni 2022
Text:
Infolge Verlegung der 1. Gläubigerversammlung, Berichtstagsatzung, Allgemeine Prüfungstagsatzung, Sanierungsplantagsatzung und Schlussrechnungstagsatzung wird die Anmeldefrist verlegt auf den
13.7.2022.
Beschluss vom 13. Juni 2022

Bekannt gemacht am 20. Juli 2022
Unternehmen:
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 20 %ige Quote, zahlbar wie folgt:
a) eine Barquote, deren Auszahlung der im gegenständlichen Verfahren bestellte Insolvenzverwalter vornehmen wird, in Höhe von 10 % binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes,
b) 5 % binnen 12 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes.
Ende: 20.7.2024.

Sanierungsplanbestätigung:
Der am 20.07.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 20. Juli 2022

Bekannt gemacht am 17. August 2022
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 20.07.2024
Beschluss vom 17. August 2022
Ausdruck vom: 29.03.2024 10:33:05 MEZ