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525883h

Bekannt gemacht am 11. Juli 2022
Firmenbuchnummer:
FN 525883h
Schuldner:
SPLEX Technology GmbH
Schulweg 8/9/3
2340 Mödling
FN 525883h
Masseverwalter:
DE JONG Thomas Mag.
Landstraßer Hauptstraße 1/16
1030 Wien
Tel.: 02236 / 21 880, Fax: 02236 / 21 880 60
E-Mail: office@i3p.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 12.07.2022
Anmeldungsfrist: 09.08.2022
Tagsatzung:
Datum: 23.08.2022
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 34
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung

"Wichtige Hinweise zu Verhandlungen:
Aufgrund der Coronakrise und der dadurch bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit wird ersucht sich bei der Verhandlung als Gläubiger von einem der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV, ISA oder ÖVC) vertreten zu lassen und von einem persönlichen Erscheinen als Gläubiger zur Verhandlung Abstand zu nehmen.
Es wird weiters um Pünktlichkeit ersucht, Menschenansammlungen vor den Verhandlungssälen sollen tunlichst vermieden werden. Es wird ersucht notwendige Besprechungen nicht im Gerichtsgebäude abzuhalten.

Das Gebäude darf nur mit Gesichtsschutz, der den jeweils geltenden Vorschriften folgend in den öffentlichen Verkehrsmitteln verwendet werden muss, betreten werden.
Im Gebäude ist von anderen Personen ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m einzuhalten.
Werden diese Verhaltensregeln trotz Aufforderung nicht eingehalten, so können die dagegen verstoßenden Personen des Gebäudes verwiesen werden."
Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Beschluss vom 11. Juli 2022

Bekannt gemacht am 15. Juli 2022
Text:
Berichtigung der Adresse des MV
Masseverwalter:
DE JONG Thomas Mag.
Ketzergasse 253
2380 Perchtoldsdorf
Tel.: 02236 / 21 880, Fax: 02236 / 21 880 60
E-Mail: office@i3p.at
Beschluss vom 11. Juli 2022

Bekannt gemacht am 26. Juli 2022
Rekurs:
Gegen den Eröffnungsbeschluss ist ein Rekurs eingelangt.
Text:
Vollmachtsbekanntgabe:
Die Schuldnerin wird vertreten von
Dr. Michaela Jahn, LL.M.
Trautsongasse 6
1080 Wien
Beschluss vom 26. Juli 2022

Bekannt gemacht am 22. August 2022
Verlegung:
Die für den 23.08.2022 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 13.09.2022
um: 08.45 Uhr
Ort: Zimmer 34

Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung

"Wichtige Hinweise zu Verhandlungen:
Aufgrund der Coronakrise und der dadurch bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit wird ersucht sich bei der Verhandlung als Gläubiger von einem der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV, ISA oder ÖVC) vertreten zu lassen und von einem persönlichen Erscheinen als Gläubiger zur Verhandlung Abstand zu nehmen.
Es wird weiters um Pünktlichkeit ersucht, Menschenansammlungen vor den Verhandlungssälen sollen tunlichst vermieden werden. Es wird ersucht notwendige Besprechungen nicht im Gerichtsgebäude abzuhalten.

Das Gebäude darf nur mit Gesichtsschutz, der den jeweils geltenden Vorschriften folgend in den öffentlichen Verkehrsmitteln verwendet werden muss, betreten werden.
Im Gebäude ist von anderen Personen ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m einzuhalten.
Werden diese Verhaltensregeln trotz Aufforderung nicht eingehalten, so können die dagegen verstoßenden Personen des Gebäudes verwiesen werden."
Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Beschluss vom 22. August 2022

Bekannt gemacht am 30. August 2022
Text:
Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.
Beschluss vom 29. August 2022

Bekannt gemacht am 15. September 2022
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Text:
Der Schuldnerin, die angibt, eine Entschuldung im Wege eines Sanierungsplanes anzustreben, wird hierfür eine Frist von 14 Tagen gesetzt.
Beschluss vom 13. September 2022

Bekannt gemacht am 2. November 2022
Tagsatzung:
Datum: 22.11.2022
um: 09.40 Uhr
Ort: Zimmer 34
Sanierungsplantagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Prüfungstagsatzung

Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20%ige Quote zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
Der/die Schuldner/in hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Sanierungsplanantrag als zurückgezogen gilt.
Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen.

"Wichtige Hinweise zu Verhandlungen:
Aufgrund der Coronakrise und der dadurch bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit wird ersucht sich bei der Verhandlung als Gläubiger von einem der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV, ISA oder ÖVC) vertreten zu lassen und von einem persönlichen Erscheinen als Gläubiger zur Verhandlung Abstand zu nehmen.
Es wird weiters um Pünktlichkeit ersucht, Menschenansammlungen vor den Verhandlungssälen sollen tunlichst vermieden werden. Es wird ersucht notwendige Besprechungen nicht im Gerichtsgebäude abzuhalten.

Das Gebäude darf nur mit Gesichtsschutz, der den jeweils geltenden Vorschriften folgend in den öffentlichen Verkehrsmitteln verwendet werden muss, betreten werden.
Im Gebäude ist von anderen Personen ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m einzuhalten.
Werden diese Verhaltensregeln trotz Aufforderung nicht eingehalten, so können die dagegen verstoßenden Personen des Gebäudes verwiesen werden."
Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Beschluss vom 27. Oktober 2022

Bekannt gemacht am 28. November 2022
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 40 %, zahlbar wie folgt:
Eine Quote von 10 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei das Erfordernis hierfür einschließlich des Erfordernisses für sämtliche offenen Masseverbindlichkeiten bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis spätestens 20.12.2022 beim Masseverwalter zu erlegen ist, weitere Quoten von je 10 % binnen 8, 16 und 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes.

Beschluss vom 25. November 2022

Bekannt gemacht am 14. Dezember 2022
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 22.11.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 40 %, zahlbar wie folgt:
Eine Quote von 10 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes, weitere Quoten von je 10 % binnen 8, 16 und 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Das Insolvenzverfahren ist mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes aufgehoben.
Beschluss vom 14. Dezember 2022

Bekannt gemacht am 2. Jänner 2023
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 21.11.2024
Beschluss vom 29. Dezember 2022
Ausdruck vom: 25.04.2024 18:19:00 MESZ