BG Urfahr (456), Aktenzeichen 7 S 19/24z
Schuldenregulierungsverfahren
21.10.1989
Bekannt gemacht am 13. Dezember 2024
- Schuldner:
- Seiler
- Vorname:
- Viktoria
Vertragsbedienstete
Im Bachlfeld 34a/3/7
4040 Linz
Gebdat: 21.10.1989
- Masseverwalter:
- Dr. Eva Meusburger, MBA
Rechtsanwalt
Landstraße 115/3
4020 Linz
Tel.: 0732/776604-0, Fax: 0732/776604-20
E-Mail: insolvenz@m-law.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.12.2024
Anmeldungsfrist: 03.02.2025
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 17.02.2025
um: 10.30 Uhr
Ort: Zimmer 203/2. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten jene Quote, die sich nach Abzug der den Kostenvorschuss von EUR 90,00 übersteigendem Verfahrenskosten ergibt, aus einem monatlichen Betrag von EUR 30,00 (12 x jährlich) über einem Zeitraum von 3 Jahren, derzeit ca. 4,34 %
Bei Bestehen eines Absonderungsrechts gemäß § 12a Abs 1 IO verkürzt sich die Laufzeit des angebotenen Zahlungsplans um die Laufzeit des Absonderungsrechts.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung: Das Abschöpfungsverfahren wurde als Tilgungsplan, in eventu als Abschöpfungsplan beantragt.
Beschluss vom 13. Dezember 2024
Bekannt gemacht am 17. Februar 2025
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung wird festgestellt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Schlussverteilung:
- Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 11,48 %, zahlbar in 3 gleichen jährlichen Raten zu je 3,827 %, fällig jeweils zum 20. März der Jahre 2027 bis 2029.
- Bestätigung:
- Der am 17.02.2025 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 17. Februar 2025
Bekannt gemacht am 11. März 2025
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 01.04.2029
Beschluss vom 11. März 2025
Ausdruck vom: 03.07.2025 13:12:39 MESZ