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27359i

Bekannt gemacht am 2. April 2024
Firmenbuchnummer:
FN 27359i
Schuldner:
Barth GmbH u. Co. KG.
Hauserstraße 2
4724 Neukirchen am Walde
FN 27359i
Masseverwalter:
RIEGER Gunnar Mag.
Uferstraße 10
4710 Grieskirchen
Tel.: 07248/66555, Fax: 07248/6378085
E-Mail: g.rieger@holter-wildfellner.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 03.04.2024
Anmeldungsfrist: 23.05.2024
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 06.06.2024
um: 13.00 Uhr
Ort: Saal 101
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
Beschluss vom 2. April 2024

Bekannt gemacht am 12. April 2024
Text:
Über Antrag des Masseverwalters wird die Schließung des Unternehmensbereiches
"Taxi - und Krankentransportfahrten"
bewilligt.
Beschluss vom 12. April 2024

Bekannt gemacht am 24. April 2024
Text:
Über Antrag des Masseverwalters wird die Schließung des Unternehmensbereiches "Begleitpersonen bei den Kinergartenbusfahrten" bewilligt.
Beschluss vom 24. April 2024

Bekannt gemacht am 7. Juni 2024
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 6. Juni 2024

Bekannt gemacht am 8. Juli 2024
Text:
Über Antrag des Masseverwalters wird die Schließung des Unternehmensbereiches "Schulbusfahrten" bewilligt.
Beschluss vom 8. Juli 2024

Bekannt gemacht am 6. August 2024
Text:
Über Antrag des Masseverwalters wird die Schließung des Unternehmensbereiches "Kindergartenbusfahrten" bewilligt.
Beschluss vom 6. August 2024

Bekannt gemacht am 3. Jänner 2025
Tagsatzung:
Datum: 06.02.2025
um: 14.20 Uhr
Ort: Saal 101
Besondere Prüfungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung des Bedingungseintritts
Rechnungslegungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung der Frage, ob bei bedingt anerkannten Forderungen die Bedingung bereits eingetreten ist.
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20-%ige Quote, zahlbar in zwei Raten wie folgt:
10 % binnen 4 Wochen und weitere
10 % binnen 18 Monaten
jeweils vom Tag der Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor der Rechtskraft seiner Bestätigung.
Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 30 Tage beträgt.
Zur Rechnungslegungstagsatzung:
Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter 14 Tage vor der Tagsatzung gelegte Rechnung beim Insolvenzgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Die bereits gelegte Rechnung des Masseverwalters wird in der Sanierungsplantagsatzung ergänzt.
Beschluss vom 2. Jänner 2025

Bekannt gemacht am 7. Februar 2025
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 22%-ige Quote, zahlbar in 3 Raten wie folgt:
5% binnen 4 Wochen
7% binnen 12 Monaten und weitere
10% binnen 18 Monaten
je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Aufhebung des Konkursverfahrens.
Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mt der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 30 Tage beträgt.

Beschluss vom 6. Februar 2025

Bekannt gemacht am 14. März 2025
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 06.02.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplans:
Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 22%-ige Quote, zahlbar in 3 Raten wie folgt:
5% binnen 4 Wochen
7% binnen 12 Monaten und weitere
10% binnen 18 Monaten
je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Aufhebung des Konkursverfahrens.
Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 30 Tage beträgt.
Beschluss vom 14. März 2025

Bekannt gemacht am 4. April 2025
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 06.08.2026
Beschluss vom 3. April 2025
Ausdruck vom: 14.10.2026 22:22:38 MESZ