BG Traun (453), Aktenzeichen 12 S 40/24s
Schuldenregulierungsverfahren
29.03.1978
früherer NamePinkertImre
Bekannt gemacht am 16. April 2024
- Schuldner:
- Pinkert
- Vorname:
- Mirko
Früherer Name: Pinkert, Imre
Sattelkraftfahrer
Obereggerstraße 4
4050 Traun
Gebdat: 29.03.1978
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.04.2024
Anmeldungsfrist: 13.06.2024
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 04.07.2024
um: 11.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Traun, Zimmer 314 / 3.Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten jene Quote, die sich nach Abzug der Verfahrenskosten ergibt, aus:
1. einem mtl. Betrag von EUR 565,53 (14 x jährl.) über einen Zeitraum von 1,5 Jahren und
2. einem mtl. Betrag von EUR 531,19 (14 x jährl.) über einen Zeitraum von 1,5 Jahren (insgesamt daher 42 Raten).
Dies ergibt eine Quote von ca. 36,41 % .
Sollte ein Gläubiger ein Absonderungsrecht / Aussonderungsrecht wirksam geltend machen, verkürzt sich die Laufzeit des angebotenen Zahlungsplans um zwei Jahre gem. §12a IO. Die Zahlungen an die restlichen Insolvenzgläubiger beginnen nach Erlöschen des Absonderungsrechtes / Aussonderungsrechtes bzw. der vollständigen Tilgung der Masseforderungen. Die Laufzeit des Zahlungsplans nach Erlöschen des Pfand-bzw. Aufrechnungsrechtes würde somit 1 Jahr betragen.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Es wurde ein Tilgungsplan, in eventu ein Abschöpfungsplan beantragt.
Beschluss vom 16. April 2024
Bekannt gemacht am 27. Juni 2024
- Abberaumung:
- Die für den 04.07.2024, 11.00 Uhr, Bezirksgericht Traun, Zimmer 314 / 3.Stock anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
- Masseverwalter:
- MEUSBURGER-STREICHER Eva-Katrin Dr.
Landstraße 115/3
4020 Linz
Tel.: 0732/77 66 04, Fax: 0732/77 66 04-20
E-Mail: kanzlei@m-law.at
- Text:
- Es wurde ein Masseverwalter für einen beschränkten Geschäftskreis bestellt, und zwar Hereinbringung einer Forderung.
Beschluss vom 27. Juni 2024
Bekannt gemacht am 16. Jänner 2025
- Tagsatzung:
- Datum: 20.03.2025
um: 10.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Traun, Saal Nr. 005 / EG
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten jene Quote, die sich nach Abzug der Verfahrenskosten ergibt, aus:
1. einem mtl. Betrag von EUR 565,53 (14 x jährl.) über einen Zeitraum von 1,5 Jahren und
2. einem mtl. Betrag von EUR 531,19 (14 x jährl.) über einen Zeitraum von 1,5 Jahren (insgesamt daher 42 Raten).
Dies ergibt eine Quote von ca. 36,41 % .
Sollte ein Gläubiger ein Absonderungsrecht / Aussonderungsrecht wirksam geltend machen, verkürzt sich die Laufzeit des angebotenen Zahlungsplans um zwei Jahre gem. §12a IO. Die Zahlungen an die restlichen Insolvenzgläubiger beginnen nach Erlöschen des Absonderungsrechtes / Aussonderungsrechtes bzw. der vollständigen Tilgung der Masseforderungen. Die Laufzeit des Zahlungsplans nach Erlöschen des Pfand-bzw. Aufrechnungsrechtes würde somit 1 Jahr betragen.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Es wurde ein Tilgungsplan, in eventu ein Abschöpfungsplan beantragt.
Beschluss vom 16. Jänner 2025
Bekannt gemacht am 20. März 2025
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung wird festgestellt.
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 51,32%, zahlbar in 4 gleichen jährlichen Raten zu je 12,83 %, fällig jeweils zum 20. März der Jahre 2026 bis 2029. Zuzüglich der vom Gericht noch zu verteilenden Quote von 8,68 % erhalten die Gläubiger somit insgesamt eine Quote von 60 %.
Nachfrist bei Zahlungsverzug iSd § 156a Abs 2 IO (Nachfrist: 14 Tage).
Die Masseforderungen sind laut Akt sichergestellt.
- Bestätigung:
- Der am 20.03.2025 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 20. März 2025
Bekannt gemacht am 8. April 2025
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 20.03.2029
Beschluss vom 8. April 2025
Bekannt gemacht am 10. April 2025
- Text:
- Die Schlussverteilung wurde vom Gericht - mit Zustimmung der bei der Abstimmungstagsatzung anwesenden Gläubiger sowie des Schuldners - ohne förmliche Verhandlung darüber durchgeführt.
Die Verteilungsquote beträgt 8,68 %.
Beschluss vom 10. April 2025
Ausdruck vom: 01.07.2025 15:45:32 MESZ