zur Navigation
09.04.1974

Bekannt gemacht am 13. März 2023
Schuldner:
Ferenczne Molnar
Vorname:
Monika Erzsebet
Gastgewerbe
Kirchengasse 5
4675 Weibern
Gebdat: 09.04.1974
Masseverwalter:
HOFINGER Josef Mag.
Roßmarkt 20
4710 Grieskirchen
Tel.: 07248/66347 und 61990, Fax: 07248/62013
E-Mail: anwaelte@hofinger-menschick.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.03.2023
Anmeldungsfrist: 15.05.2023
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 01.06.2023
um: 10.45 Uhr
Ort: Saal 101
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101.
Beschluss vom 13. März 2023

Bekannt gemacht am 2. Mai 2023
Verlegung:
Die für den 01.06.2023 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 15.06.2023
um: 10.45 Uhr
Ort: Saal 101

Beschluss vom 2. Mai 2023

Bekannt gemacht am 22. Dezember 2023
Text:
2. Bericht des Masseverwalters eingelangt.
In den Bericht kann von den Beteiligten in der Insolvenzabteilung
des Landesgerichtes Wels (Erdgeschoss, Zimmer 6) eingesehen werden.
Wesentlicher Inhalt des Berichtes: Voraussichtliche weitere
Konkursdauer: nicht vorhersehbar
Sonstiges:
Beschluss vom 22. Dezember 2023

Bekannt gemacht am 8. April 2024
Text:
3. Bericht des Masseverwalters eingelangt.
In den Bericht kann von den Beteiligten in der Insolvenzabteilung
des Landesgerichtes Wels (Erdgeschoss, Zimmer 6) eingesehen werden.
Wesentlicher Inhalt des Berichtes: Voraussichtliche weitere
Konkursdauer: nicht vorhersehbar
Sonstiges: Die Verwertung ist beendet.
Beschluss vom 8. April 2024

Bekannt gemacht am 19. Juni 2024
Tagsatzung:
Datum: 25.07.2024
um: 13.50 Uhr
Ort: Saal 101
Besondere Prüfungstagsatzung
nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung des Bedingungseintritts
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Tagsatzung gemäß § 200 Abs 1 IO
beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Str. 12, 1. Stock, Saal 101
Besondere Prüfungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung der Frage, ob bei bedingt anerkannten Forderungen die Bedingung bereits eingetreten ist.
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlages:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 1,2 % Quote, zahlbar in drei Raten zu je 0,4 %, die erste Rate fällig binnen einem Jahr ab Annahme des Zahlungsplans, die weiteren zwei Raten fällig am selben Stichtag der folgenden zwei Jahre.
Verzug mit der Erfüllung des Zahlungsplans, welcher das Wiederaufleben von Forderungen bewirken kann (gemäß § 156a IO), ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine fällige Verbindlichkeit trotz einer vom Gläubiger an ihn gerichteten schriftlichen und eingeschriebenen Mahnung nicht gezahlt hat.
Zur Schlussrechnungstagsatzung:
Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter gelegte Schlussrechnung beim Insolvenzgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen.
Beschluss vom 18. Juni 2024

Bekannt gemacht am 7. August 2024
Text:
Die (ergänzte) Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Der Zahlungsplan wurde in der Zahlungsplantagsatzung vom 25.07.2024 angenommen.
Der angenommene Zahlungsplan hat folgenden wesentlichen Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 1,2 %, zahlbar in zwei Raten und zwar die erste Rate von 0,6 % bis 25.07.2025, die zweite Rate von 0,6 % bis 25.07.2026.
Verzug mit der Erfüllung des Zahlungsplans, welcher das Wiederaufleben von Forderungen bewirken kann (gemäß § 156a IO), ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine fällige Verbindlichkeit trotz einer vom Gläubiger an ihn gerichteten schriftlichen und eingeschriebenen Mahnung nicht gezahlt hat.
Der Schuldnerin wurde in der Tagsatzung zur Zahlung der Masseforderungen eine Frist bis 25.07.2026 gesetzt.
Bestätigung:
Der am 25.07.2024 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 1,2 %, zahlbar in zwei Raten und zwar die erste Rate von 0,6 % bis 25.07.2025, die zweite Rate von 0,6 % bis 25.07.2026.
Verzug mit der Erfüllung des Zahlungplans, welcher das Wiederaufleben von Forderungen bewirken kann (gemäß § 156a IO), ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine fällige Verbindlichkeit trotz einer vom Gläubiger an ihn gerichteten schriftlichen und eingeschriebenen Mahnung nicht gezahlt hat.

Beschluss vom 25. Juli 2024

Bekannt gemacht am 26. August 2024
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 25.07.2026
Beschluss vom 26. August 2024
Ausdruck vom: 11.07.2025 16:53:17 MESZ