BG Perg (432), Aktenzeichen 2 S 11/21m
Schuldenregulierungsverfahren
27.02.1972
Bekannt gemacht am 18. März 2021
- Schuldner:
- DENKMAYR
- Vorname:
- Markus Silvester
Niederzirking 49
4312 Ried in der Riedmark
Gebdat: 27.02.1972
- Masseverwalter:
- Dr. Eva-Katrin MEUSBURGER-STREICHER Rechtsanwältin
Neutorgasse 6/6
4020 Linz
Tel.: 0732/77 66 04, Fax: 0732/77 66 04-20
E-Mail: iv-meusburger@mw-ra.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.03.2021
Anmeldungsfrist: 17.05.2021
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 07.06.2021
um: 10.30 Uhr
Ort: Zimmer 37, Obergeschoß
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 18. März 2021
Bekannt gemacht am 25. Mai 2021
- Verlegung:
- Die für den 07.06.2021 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 10.06.2021
um: 10.30 Uhr
Ort: Zimmer 37, Obergeschoß
Grund: Verhinderung des Gerichts
Beschluss vom 25. Mai 2021
Bekannt gemacht am 22. Februar 2022
- Text:
- Der Verteilungsentwurf der Masseverwalterin vom 21. Februar 2022, 2 S 11/21m-49 bezüglich der Liegenschaftsanteile Grundbuch 43111 St. Georgen an der Gusen, Einlagezahl 230,
103/1334 Anteile (BLNR 52) verbunden mit Wohnungseigentum an TOP 13
2/667 Anteile (BLNR 53) verbunden mit Wohnungseigentum an TOP 26
2/667 Anteile (BLNR 54) verbunden mit Wohnungseigentum an TOP 27
wird insolvenzgerichtlich genehmigt.
Festgehalten wird, dass alle rekursberechtigten Parteien einen Verzicht auf Durchführung einer Verteilungstagsatzung, Beschlussausfertigung und Rechtsmittel abgegeben haben.
Beschluss vom 22. Februar 2022
Bekannt gemacht am 9. Mai 2022
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: Verteilungsquote: 1,1 % (bei Annahme des Zahlungsplans)
Verteilungsquote: 2,565 % (bei Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens)
- Tagsatzung:
- Datum: 30.05.2022
um: 10.50 Uhr
Ort: Zimmer 37, Obergeschoß
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Quote: 25 %, zahlbar: sieben gleichen jährlichen Quoten, Fälligkeit: beginnend 12 Monate nach Annahme des Zahlungsplans
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Das Abschöpfungsverfahren wurde als Tilgungsplan, in eventu als Abschöpfungsplan beantragt.
Beschluss vom 9. Mai 2022
Bekannt gemacht am 30. Mai 2022
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Schlussverteilung:
- Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
zusätzlich: Quote beträgt 1,109575 %
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt: 25 % (Basis für die Quotenberechnung ist die festgestellte Insolvenzforderung ohne Berücksichtigung des Zuweisungsbetrages aus der Verteilung), zahlbar in sieben gleichen jährlichen Raten, Fälligkeit: jeweils fällig bis 30. Mai eines jeden Jahres, beginnend mit 30. Mai 2023, letzte Rate bis 30. Mai 2029,
Nachfrist bei Zahlungsverzug iSd § 156a Abs 2 IO (Nachfrist: 14 Tage),
Die Masseforderungen sind bei sonstiger Nichtigkeit des Zahlungsplans vom Schuldner bis 15. Juli 2022 zu bezahlen.
- Bestätigung:
- Der am 30.05.2022 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 30. Mai 2022
Bekannt gemacht am 20. Juni 2022
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 30.05.2029
Beschluss vom 20. Juni 2022
Bekannt gemacht am 5. Juni 2024
- Tagsatzung:
- Datum: 01.07.2024
um: 10.30 Uhr
Ort: Zimmer 37, OG
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des geänderten Zahlungsplanvorschlags:
Quote: 3,11 % zahlbar: binnen 2,5 Jahren
(entspricht einer monatlichen Zahlung von UER 138,99/12mal/jährlich/2,5 Jahre)
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Das Abschöpfungsverfahren wurde als Tilgungsplan, in eventu als Abschöpfungsplan beantragt.
Beschluss vom 4. Juni 2024
Bekannt gemacht am 1. Juli 2024
- Zahlungsplan:
- Der geänderte Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Beteiligter:
- ASB Schuldnerberatungen GmbH
Treuhänder
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
E-Mail: treuhand@asb-gmbh.at
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 01.07.2024 eingeleitet.
- Tilgungsplan:
- Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Tilgungsplan zugrunde.
- Text:
- Gemäß § 198 Abs 1 Z 2 IO wird über Antrag des Schuldners die bisherige Frist des Zahlungsplans auf die Dauer des Abschöpfungsverfahrens mit 182 Tagen angerechnet. Der Schuldner hat eine um diese Frist verkürzte Abtretungserklärung abgegeben.
Beschluss vom 1. Juli 2024
Bekannt gemacht am 11. Juli 2024
- Text:
- Der Antrag des Schuldners auf Erhöhung des unpfändbaren Betrags nach §§ 205 IO iVm 292a Abs 1 Z 1 EO um monatlich EUR 100,00 vom 4. Juni 2024 wird abgewiesen.
Beschluss vom 11. Juli 2024
Bekannt gemacht am 18. Juli 2024
- Text:
- Der Beschluss, womit nach Ablehnung des geänderten Zahlungsplans das Abschöpfungsverfahren mit Tilgungsplan eingeleitet wurde, ist rechtskräftig.
Das Abschöpfungsverfahren (Dauer der Abtretungserklärung) endet mit Ablauf des 15. Jänner 2027 (unter Anrechnung von 182 Tagen iSd. § 198 Abs 1 Z 2 IO)
Beschluss vom 18. Juli 2024
Bekannt gemacht am 27. August 2024
- Text:
- I) Einleitung der Nachtragsverteilung
Folgendes Vermögen des Schuldners wird in die Insolvenzmasse einbezogen und die Nachtragsverteilung darüber eingeleitet. Früher erworbene Rechte Dritter werden dadurch nicht berührt.
a) Vermögensmasse zur Nachtragsverteilung
pfändbarer Teil des Abgabenguthabens im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2022 für den Zeitraum 1. Jänner 2022 bis einschließlich 13. Juni 2022 (= 164 Tage)
Gesamtguthaben samt Anspruchszinsen (Jahr 2022) EUR 1.349,81
pfändbar gemäß § 291f Abs 1 EO (= 70 %) EUR 944,87
unpfändbar gemäß § 291f Abs 1 EO (= 30 %) EUR 404,94
davon fallen in die Insolvenzmasse
EUR 944,87 : 365 Tage x 164 Tage EUR 424,54
b) Drittschuldner
Finanzamt Österreich, Dienststelle Kirchdorf-Perg-Steyr, 4320 Perg, Herrenstraße 20
Steuer-Nr 51125/5481
II) Doppelverbot
Von einer (Wieder-)Bestellung eines Masseverwalters wird Abstand genommen. Dem Schuldner wird mit Zustellung dieses Beschlusses das Verfügungsrecht über diese Vermögensmasse - insbesondere das Recht zur Einziehung - entzogen. Dem Drittschuldner wird die Auszahlung der einbezogenen Vermögensmasse an den Schuldner verboten.
Beschluss vom 26. August 2024
Ausdruck vom: 03.07.2025 13:21:39 MESZ