zur Navigation
31.01.1975

Bekannt gemacht am 13. Februar 2024
Schuldner:
Hasler
Vorname:
Christian
unselbstständig angestellt
Voglerstraße 14/3
4063 Hörsching
Gebdat: 31.01.1975
Masseverwalter:
AICHHORN Philipp Mag.
Am Winterhafen 11
4020 Linz
Tel.: 0732/78 40 80, Fax: 0732/78 40 80-4
E-Mail: office@heli.law
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.02.2024
Anmeldungsfrist: 28.03.2024
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 18.04.2024
um: 09.30 Uhr
Ort: Bezirksgericht Traun, Zimmer 314 / 3.Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten jene Quote, die sich nach Abzug der Verfahrenskosten ergibt, aus einem monatlichen Betrag von EUR 250 14x jährlich über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Konkretisierung der Quote und des Auszahlungsmodus erfolgt nach Prüfung und Feststellung der Forderungen in der Prüfungstagsatzung. Derzeit errechnet sich eine Quote von rund 2,94 %.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Es wurde ein Tilgungsplan, in eventu ein Abschöpfungsplan beantragt.
Beschluss vom 13. Februar 2024

Bekannt gemacht am 14. März 2024
Tagsatzung:
Datum: 18.04.2024
um: 09.30 Uhr
Ort: Bezirksgericht Traun, Zimmer 314 / 3.Stock
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des verschlechteter Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten jene Quote, die sich nach Abzug der Verfahrenskosten ergibt, aus einem monatlichen Betrag von EUR 60 14x jährlich über einen Zeitraum von drei Jahren.Derzeit errechnet sich eine Quote von rund 0,70 % .
Beschluss vom 13. März 2024

Bekannt gemacht am 15. Oktober 2024
Tagsatzung:
Datum: 21.11.2024
um: 11.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Traun, Zimmer 314 / 3.Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote in Höhe von 5,01 %, zahlbar in drei jährlichen Teilquoten zu je 1,67 %, wobei die erste Teilquote am 31.12.2025 fällig ist und die weiteren Teilquoten jeweils in den Folgejahren, jedoch nicht vor rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplanes.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 15. Oktober 2024
Ausdruck vom: 26.10.2024 01:49:08 MESZ