BG Judenburg (650), Aktenzeichen 19 S 15/22t
Schuldenregulierungsverfahren
06.03.1963
Bekannt gemacht am 23. März 2022
- Schuldner:
- Huber
- Vorname:
- Heinz
Hauptstraße 55D/1
8753 Fohnsdorf
Gebdat: 06.03.1963
- Beteiligter:
- Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: DW 620
E-Mail: office@sbstmk.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 24.03.2022
Anmeldungsfrist: 23.06.2022
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 07.07.2022
um: 09.30 Uhr
Ort: Erdgeschoss, Verhandlungssaal IV
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubigerinnen erhalten insgesamt 0,66 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
0,66 % innerhalb von 3 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 6 Teilquoten zu je 0,11 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 1 4-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Tilgungsplan
Schlussrechnungstagsatzung
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 23. März 2022
Bekannt gemacht am 4. Juli 2022
- Abberaumung:
- Die für den 07.07.2022 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 4. Juli 2022
Bekannt gemacht am 21. Juli 2022
- Tagsatzung:
- Datum: 08.09.2022
um: 09.00 Uhr
Ort: Erdgeschoß, Verhandlungssaal IV
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubigerinnen erhalten insgesamt 0,66 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
0,66 % innerhalb von 3 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 6 Teilquoten zu je 0,1 1 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 1 4-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Tilgungsplan
Beschluss vom 21. Juli 2022
Bekannt gemacht am 8. September 2022
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Beteiligter:
- ASB Schuldnerberatungen GmbH
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 08.09.2022 eingeleitet.
- Tilgungsplan:
- Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Tilgungsplan zugrunde.
Beschluss vom 8. September 2022
Bekannt gemacht am 4. Oktober 2022
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 4. Oktober 2022
Ausdruck vom: 05.02.2025 11:54:20 MEZ